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warfen. Tausende von Menschert sahen zu, wie sie einzeln auf
dem Wasser herumschwammen, keineswegs aber, was bis dahin
unerhört gewesen war, untersanken. Diesem Schauspiel wohnte
auch Scribonius bei, im höchsten Grade über bcu Vorgang sich
wundernd. Er wußte bisher nur, daß man bei mehreren Völkern
die s. g. Wasserprobe zur Anwerbung bringe und annehme, daß
die, welche schwimmen, für unschuldig, die, welche untertauchten,
aber für schuldig erklärt wurden. Cr dachte über den Grund der
vorgekommenen Erscheinung genauer nach zumal da der Rath der
Stadt Lemgo ihn ersucht hatte, seine Ansicht über dieselbe ihnen
schriftlich mitzutheilen. Er kommt in der Hauptsache zu dem Re
sultate, daß nach physikalischem Gesetze leichtere Sachen schwimnu'n,
der Körper der Hexen durch den demselben innewohnenden und
von dem Teufel besessenen gänzlich verändert und ganz leicht ge
worden sei. Die Wasserprobe beruhe daher auf ganz veruunft-
gemäßen Gründen, und er billige die zu Lemgo dort gewöhnliche
Anwendung derselben. Diese in einem Briefe an den Magistrat
zu Lemgo -ausgesprochene Ansicht fand aber sofort ihre Gegner.
Zuerst sprach sich noch in demselben Jahre Rudolf Gockel in
einer zu Marburg 1583 gehaltenen Rede: de natura Sagarum
contra Scribonium aus. Ihm folgte 1584 der Prof, der Medizin
am Gymnasiunt zu Bremen Dr. E w i ch in seiner Schrift: 0« Sa
garum natura, arte, viribus et faciis, Breuiae 1584, und der
Pros. H. Neuwald zu Helmstädt. Als Scribonius diese beiden
letzteren Schriften zugeschickt erhielt, wollte er zunächst darauf nicht
antworten, da jedoch auch im Waldeckischen einige Hexen ange
klagt und zum Tode verurtheilt wurden, bat wart ihn wiederholt,
seine Ansicht, insbesondere auch über die Wasserprobe, ausführ
licher mitzutheilen. In Folge hiervon erschien sein Buch: Oe
Sagarum natura et potestate etc. In diesem Werke vertheidigt
er den Glauben an die Hexen, als vom Satan besessene Personen,
spricht von ihren durch Erfahrung und Eingestäitdniß bestätigten
Werken, vertheidigt nochmals die Wasserprobe und die Todesstrafe
der gerichtlich Verurtheilten. Abermals erschien'gegen ihn 1597:
Ottonis iVielandri Resolutio praecipuarum quaestiomtm criminalis
ad versus Sagas processus cum refutatione purgationis