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zwar auf der Altstadt sein. Wenn man aber ans der Neustadt
singen müsse, so solle man vier oder sechs auf der Neustadt geborene
Schüler zur Messe schicken. Des heiligen Abends aber sollen sämmt
liche Singeschüler von der Neustadt daselbst zu der Vesper sein,
und des heiligen Tages zu der Mette, Messe und Vesper, auch
soll der Meister der Schule Einige mitschicken, die den Chor ver
wahren. " In Betreff des Gesanges ist daran zu erinnern, daß
es vor der Reformation weit mehr Lieder von reinem christlichen
Gehalt gab, als man bis jetzt geglaubt hat (Wackernagel, das
deutsche Kirchenlied, 1841, Vorr. XlV.). Was den Unterricht be
trifft, so beschränkte sich der überhaupt nur auf Deutsch, Lesen
und Schreiben."" Von dieser Zeit an finden wir den Bnrgemei-
ster und Rath der Stadt Corbach bei Entscheidung über Schul
fragen, Einführung von Lehrern u. dgl. thätig; es ist daher anzu
nehmen, daß vorr jetzt an die Stadt die Unterhaltung der Schule
übernommen hat, bis durch Einführung der Reformation auch
diese Verhältnisse eine Aenderung erlitten.
Im 15. Jahrhundert werden neben dem Rector der Schule
Untermeisler, also zweite Lehrer, erwähnt, wie diese bei den Schulen
des Mittelalters in der Regel vorkommen. Als nämlich im I.
1413 der allmächtige Gott beu Grafen und den Bürgern der Stadt
geholfen, daß sie den Streit mit den Herren von Padberg gewan
nen, da vereinigte sich der Burgemeister, Rath und die ganze Ge
meinheit beider Städte und stifteten ein ewiges Begängniß auf
den heiligen Reginentag, da der Streit gewonnen war. An diesem
Tage sollte das heilige Kreuz und das heilige Sacrament um die
Stadt getragen und den Priestern, die in Procession mit umgehen
würden, dem Chorherrn und seinen Capellanen jedem eine Gabe
von 4 Pfennigen gegeben werden, dem Schulmeister aber und
"Der Stadt Corbach wahrhafter Gegenbericht, S. 142. 143. Wie denn im
14. Jahrhundert überhaupt ein Bestreben der deutschen Städte hervortrat,
eigene Schulen zu gründen (Sack, Gesch. des Schulwes. in Braunschweig,
1861, S. 46. 87; Hautz, Gesch. der Neckarsch, in Heidelberg, 1849, S.26;
Fischer, Gesch. des Gyrnnas. Andreanum, 1862, S. 34. Im 1.1433 wurde
in Weimar das Verhältniß der Schule zu Rath und Pfarrer urkundlich
festgestellt (Heiland, a. a. O, S. 2. 3).
"Landau, I. I, S. 278. Korber, Gesch. der Pädagogik, 1857, S. 93.