Full text: Geschichte des Gymnasiums zu Corbach (I.)

trat diese Uneinigkeit int folgenden Jahre hervor. Germberg bat 
nämlich die Prediger, sein neugebornes Kind, „nach Christi ein 
mahnt, sich friedlich zu verhalten. Der Superint. mar hiermit 
zufriedengestellt und man schied „gütlich" von einander. Dem 
Conrector aber war gestattet, wozu er sich erboten, seine Thesis 
zu vertheidigen. 
Stärker aber trat die Uneinigkeit zwischen den Predigern und 
Germberg im folgenden Jahre hervor. Den 16. Juni 1584 schrieb 
Germberg an die grfl. Räthe: „Ich hab vast vor vier wochen bei 
unseren Predicanten angehalten, sie sollten mir nach Christi ein 
seitiger einsatzung ohn zuthun Bepstlicker cerimonien mein Kind 
tauffen. Das haben sie mir nicht alleine gegen ir ampt, so sie 
nur warhaftige Diener Christi sein, abgeschlagen, sondern auch mich 
in iren Predigen also außgemachet, daß kein Hund brott von mir 
nemen mochte. Weil dem nun also, wollt ich gebeten haben und 
fordern uns erster Gelegenheit zusammen zu verhören. Wird sich 
dann befinden, daß ich unrecht habe, so haben unsere gn. Herren 
zu Waldeck — so viel macht, daß sie mich nach verdienter Schuld 
bezahlen können." Denselben Tag, d. 16. Juni, wurde uun „vor 
dem Synode zu Mengeringhausen neben relation der — Ern Z. 
Vietoris und M. G. Nimphii ■— von etlichen Brüdern mit großer 
Bekümmerniß und kleglichen Schmerzen vorgebracht, wie daß der 
Conrector zu Corbach, M. Hermannus Germbergius, ein Kindlein 
in die sechste Wochen vngetaufft hat liegen lassen — vnnd vorge 
geben, wo sein kindlein nicht seines Gefallens sollte getauft werden, 
io müsse er dasselbige an andere Orter zu taufen tragen lassen, 
mit was großer Aergerniß der Gemeinde, ist leicht zu ermefien. — 
Als ist hiermit eines ganzen einhelligen ehrwürdigen Synodi der 
Grafschaft bitten, — daß bei zeiten, der künftigen Zerrüttung der 
Kirche und Aergerniß^ vorgebeugt werde und daß doch hinfüra 
solche Personen zur Schule'' zu Corbach bestellt und angenommen 
werden, die sich zuvor öffentlich mündlich und schriftlich zu der 
reinen prophetischen und apostolischen Lehre und Augsburg. Con- 
fession und Predigen in der Grafschaft Waldeck bekennen — und 
daß der Conrector, wofern er länger bei dem Schuldienst zu blei 
ben gedenke, allerlei unzeitige Certamina und Disputationes ein 
stelle tnid sich öffentlich und privatim zu unserer Lehre bekenne." 
Von den Grafen wurde darauf bestimmt, es solltenn etliche der 
wald. Superintenden, Visitatoren und vornehmen Predicanten neben 
den Räthen die Sache berathschlagen und verabschieden. In Folge 
dessen kam d. 13. Juli zu Corbach mit den gräfl. Räthen zusammen: 
M. Conrad Zisenins, Christoph Grote von wegen des Grafen Franz, 
Bernhardus W und M. Antonius Steinrück wegen des 
Grafen Josias und Justus Craen und Erasmus Reinemann wegen 
des Grafen Günther. Da der in der gräfl. wald. Kirchenordnung
	        
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