trat diese Uneinigkeit int folgenden Jahre hervor. Germberg bat
nämlich die Prediger, sein neugebornes Kind, „nach Christi ein
mahnt, sich friedlich zu verhalten. Der Superint. mar hiermit
zufriedengestellt und man schied „gütlich" von einander. Dem
Conrector aber war gestattet, wozu er sich erboten, seine Thesis
zu vertheidigen.
Stärker aber trat die Uneinigkeit zwischen den Predigern und
Germberg im folgenden Jahre hervor. Den 16. Juni 1584 schrieb
Germberg an die grfl. Räthe: „Ich hab vast vor vier wochen bei
unseren Predicanten angehalten, sie sollten mir nach Christi ein
seitiger einsatzung ohn zuthun Bepstlicker cerimonien mein Kind
tauffen. Das haben sie mir nicht alleine gegen ir ampt, so sie
nur warhaftige Diener Christi sein, abgeschlagen, sondern auch mich
in iren Predigen also außgemachet, daß kein Hund brott von mir
nemen mochte. Weil dem nun also, wollt ich gebeten haben und
fordern uns erster Gelegenheit zusammen zu verhören. Wird sich
dann befinden, daß ich unrecht habe, so haben unsere gn. Herren
zu Waldeck — so viel macht, daß sie mich nach verdienter Schuld
bezahlen können." Denselben Tag, d. 16. Juni, wurde uun „vor
dem Synode zu Mengeringhausen neben relation der — Ern Z.
Vietoris und M. G. Nimphii ■— von etlichen Brüdern mit großer
Bekümmerniß und kleglichen Schmerzen vorgebracht, wie daß der
Conrector zu Corbach, M. Hermannus Germbergius, ein Kindlein
in die sechste Wochen vngetaufft hat liegen lassen — vnnd vorge
geben, wo sein kindlein nicht seines Gefallens sollte getauft werden,
io müsse er dasselbige an andere Orter zu taufen tragen lassen,
mit was großer Aergerniß der Gemeinde, ist leicht zu ermefien. —
Als ist hiermit eines ganzen einhelligen ehrwürdigen Synodi der
Grafschaft bitten, — daß bei zeiten, der künftigen Zerrüttung der
Kirche und Aergerniß^ vorgebeugt werde und daß doch hinfüra
solche Personen zur Schule'' zu Corbach bestellt und angenommen
werden, die sich zuvor öffentlich mündlich und schriftlich zu der
reinen prophetischen und apostolischen Lehre und Augsburg. Con-
fession und Predigen in der Grafschaft Waldeck bekennen — und
daß der Conrector, wofern er länger bei dem Schuldienst zu blei
ben gedenke, allerlei unzeitige Certamina und Disputationes ein
stelle tnid sich öffentlich und privatim zu unserer Lehre bekenne."
Von den Grafen wurde darauf bestimmt, es solltenn etliche der
wald. Superintenden, Visitatoren und vornehmen Predicanten neben
den Räthen die Sache berathschlagen und verabschieden. In Folge
dessen kam d. 13. Juli zu Corbach mit den gräfl. Räthen zusammen:
M. Conrad Zisenins, Christoph Grote von wegen des Grafen Franz,
Bernhardus W und M. Antonius Steinrück wegen des
Grafen Josias und Justus Craen und Erasmus Reinemann wegen
des Grafen Günther. Da der in der gräfl. wald. Kirchenordnung