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Folge dessen wurde ihm von dem Rector aufgegeben, den kleinen
Catechismus Luthers bei seinem Unterricht zu gebrauchen. Stärker
Grasen gerichteten Schreiben sagen dieselben: Eß haben E. G.
gned. zu ermeßen, mit maß Vorsichtigkeit in dießen betrübten Zeiten
ein sonderliche Wahl in Bestellung der Schuldiener zu halten sein
will, damit die Jugent nicht allein mit gelertten, Sondern Auch
Allermeist in christlicher reiner Religion recht bewehrten Männern
versehen werde — — Wenth nii kurtz verrückter Zeit eine propo-
sition der Jugent Alhie vom jtzigen Conrectore ist vorgescho
ben worden, die nicht Allein der reinen lehr vnserer vn'nd der
Alten christlichen Kirchen von der Aposteln Zeit hero vngemäß ist,
sondern auch dem Herrn Christo zur Schmach gereichet, Alß die
dahin gerichtet, daß sie nach der Sacramentirer vngegründeteii
vorgeben (mit ben Alten hierunrb verdampten Ketzern die Agnoiren
genant) der Jung franen Marien Sohn, denn wir glauben vnnd
bekennen einen zukünftigen Richter der lebendigen vndt todten,
der weit ende vnd jüngstes gericht, unbekannt sein, öffentlich be
streitet und zurückgesetzt und ebenso andere Artikel vernachlessigt
werden. Sie bitten darum, dem Rectore und seinen Collegen zu
untersagen, daß die Schule über solche unchristliche fragen, qiiaesunt
praeludia variorum certamimim et errorum, sich äußere, von dieser
vngegründeten opinion die Auditores, so darmit vergiftet, eines
Andern zrl berichten vud volgents utilia tantum Vera et neeessaria
handeln müsse, Letzlich artch solche Personen in die Schule be
stellt werden, die sich ex professo vnd rund in Allen Artikuln zu
Vnserer Kirchenlehre bekennetl. Int fall vnter den itzigen Collegen
etlich anderß hielten, dieselbigen sich deßen weder publice noch
privatim gegen Niemanden vermerken lassen vndt allein beinl Ca-
techismo Lntheri pleiben. Denn so ihnen frei stehen solle, nach
eines jeden Gutdünken allerlei seinen discipulis publice oder pri
vatim eirtzubilden (wie denn aber ober das wir vorstehen daß
auch der qiiartanorum praefectus den Sacrameutirischen
Heidelbergischen Catechismum seinen discipulis privatin» liefet)
tverden dte studiosi in kurzer Zeit zu merklichen Schaden unseres
lieben vatterlandes in vielfältige Irrthum eingeführet. Sie bitten
die Grafen, hierin christlichen Eifer unb Ernst zu gebrauchen.
Den 10. Apr. spricht Graf Josias seine Ansicht aus, es sei zu
besorgen, daß aus solchen Widerwärtigkeiten allerlei ärgerliche Un
ordnungen und Spaltungen entstehen würden, wenn von einer
jeden Privatperson, der aufgerichteten Kirchenordnung zuwider —
unbekannte Catechismen den Schulen inculcirt würden, auch sei
dem Rector und allen andern seinen Gehülfen den Catechismus
Lutheri der Jugend einzubilden anbefohlen. — Den 17. April
wurde Rector und Conrector mit den Predigern einer Audienz
berufen; die Lehrer wurden ihres Magistereides erinnert und er-