Full text: Geschichte des Gymnasiums zu Corbach (I.)

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Folge dessen wurde ihm von dem Rector aufgegeben, den kleinen 
Catechismus Luthers bei seinem Unterricht zu gebrauchen. Stärker 
Grasen gerichteten Schreiben sagen dieselben: Eß haben E. G. 
gned. zu ermeßen, mit maß Vorsichtigkeit in dießen betrübten Zeiten 
ein sonderliche Wahl in Bestellung der Schuldiener zu halten sein 
will, damit die Jugent nicht allein mit gelertten, Sondern Auch 
Allermeist in christlicher reiner Religion recht bewehrten Männern 
versehen werde — — Wenth nii kurtz verrückter Zeit eine propo- 
sition der Jugent Alhie vom jtzigen Conrectore ist vorgescho 
ben worden, die nicht Allein der reinen lehr vnserer vn'nd der 
Alten christlichen Kirchen von der Aposteln Zeit hero vngemäß ist, 
sondern auch dem Herrn Christo zur Schmach gereichet, Alß die 
dahin gerichtet, daß sie nach der Sacramentirer vngegründeteii 
vorgeben (mit ben Alten hierunrb verdampten Ketzern die Agnoiren 
genant) der Jung franen Marien Sohn, denn wir glauben vnnd 
bekennen einen zukünftigen Richter der lebendigen vndt todten, 
der weit ende vnd jüngstes gericht, unbekannt sein, öffentlich be 
streitet und zurückgesetzt und ebenso andere Artikel vernachlessigt 
werden. Sie bitten darum, dem Rectore und seinen Collegen zu 
untersagen, daß die Schule über solche unchristliche fragen, qiiaesunt 
praeludia variorum certamimim et errorum, sich äußere, von dieser 
vngegründeten opinion die Auditores, so darmit vergiftet, eines 
Andern zrl berichten vud volgents utilia tantum Vera et neeessaria 
handeln müsse, Letzlich artch solche Personen in die Schule be 
stellt werden, die sich ex professo vnd rund in Allen Artikuln zu 
Vnserer Kirchenlehre bekennetl. Int fall vnter den itzigen Collegen 
etlich anderß hielten, dieselbigen sich deßen weder publice noch 
privatim gegen Niemanden vermerken lassen vndt allein beinl Ca- 
techismo Lntheri pleiben. Denn so ihnen frei stehen solle, nach 
eines jeden Gutdünken allerlei seinen discipulis publice oder pri 
vatim eirtzubilden (wie denn aber ober das wir vorstehen daß 
auch der qiiartanorum praefectus den Sacrameutirischen 
Heidelbergischen Catechismum seinen discipulis privatin» liefet) 
tverden dte studiosi in kurzer Zeit zu merklichen Schaden unseres 
lieben vatterlandes in vielfältige Irrthum eingeführet. Sie bitten 
die Grafen, hierin christlichen Eifer unb Ernst zu gebrauchen. 
Den 10. Apr. spricht Graf Josias seine Ansicht aus, es sei zu 
besorgen, daß aus solchen Widerwärtigkeiten allerlei ärgerliche Un 
ordnungen und Spaltungen entstehen würden, wenn von einer 
jeden Privatperson, der aufgerichteten Kirchenordnung zuwider — 
unbekannte Catechismen den Schulen inculcirt würden, auch sei 
dem Rector und allen andern seinen Gehülfen den Catechismus 
Lutheri der Jugend einzubilden anbefohlen. — Den 17. April 
wurde Rector und Conrector mit den Predigern einer Audienz 
berufen; die Lehrer wurden ihres Magistereides erinnert und er-
	        
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