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nonnenkl.), Arolsen 1131 (ein Augustinernonnenkl.), Volkharding
hausen 1171, Berich (noch vor 1196 desgl.), Schaken (ein Bene-
dictinernonnenkloster, von Corvei abhängig) noch vor 1196, Netze
1228 (ein Cistercienserkl.), Hönscheid 1235 (ein Augustinernonnenkl.).
Alle diese Klöster werden, ein jedes in seiner Art, sür die Bildung
der Umkreise nicht wenig beigetragen haben, namentlich die Bene-
dictinerklöster," wenngleich sie, ihrer ursprünglichen Stiftung
gemäß, zunächst nur sür die Bildung des geistlichen Standes be
stimmt waren. In Werbe wird (ohne Jahr) namentlich eine
„Scholastersche" genannt; in dem benachbarten Kloster Fritzlar
1196 und 1206 ein Lodevicus scolasticus, d. h. Vorsteher der
Schule (Varnh., Urkb., S. 27. 37).
Wie es bis dabin mit dem Schulwesen Corbachs gestanden
habe, darüber ist urkundlich nichts nachzuweisen. Wahrscheinlich
haben nur Geistliche die Jugend unterrichtet, zumal da Corbach in
den ältesten Zeiten von Paderborn aus mit einem s. g. Obedien-
tiarius bedient wurde. Höchstens hat damals eine s. g. „Schrief-
schole", die seit dem 12. Jahrhundert in Deutschland aufkamen, 12
bestairden, und werden die Knaben in Mitbesorgung des Gottes
dienstes unterwiesen worden sein, da sich alle Schulen Deutsch
lands in den Zeiten des Mittelalters mehr oder weniger gleich
waren (Hautz, Gesch. der Neckarschule in Heidelberg, 1849, S. 9).
Etwas Bestimmteres über das Schulwesen Corbachs bieten die
Nachrichten aus dem 14. Jahrhundert. Die Stadt hatte immer
mehr an Bedeutung und Bevölkerung zugenommen; 1325 wurde
die Zunft der Bäcker, 1348 die der Wollweber, 1350 die der
Schneider, 1370 die der Fleischer errichtet; 1374 machte Corbach
nebst den Städten Sachsenhausen und Wildungen und dem Grafen
Henrich mit dem Erzbischöfe von Cöln einen Landfrieden; 13 1335
" „Schon in den frühesten Zeiten feste und sichere Pflanzstätten der Wissen
schaften." Hautz, Gesch. der Neckarschule in Heidelberg, 1849, S. 5. 6.
"Ruhkopf, Gesch. des Schulw., I., 84. So verordnete der Erzbischof Engel-
' bert von Köln >270, daß die Kinder zu Bigge an der Wupper Vor- und
Nachmittags im Lesen und Schreiben unterrichtet und die Eltern bei 12 Mark
Strafe angehalten werden sollten, ihre Kinder zur Schule zu schicken.
Sack, Gesch. der Schulen zu Braunschw., 1891, S. 19.
" Haeberlin, Anal. med. aevi, p. 330.