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Schule verbreitete und vertheidigte, als Ketzerei an und kamen
1602 mit einer sehr weitläuftigten Klage bei der damaligen vor
mundschaftlichen Regierung, dem Grafen Georg zu Erbach und
Grafen Simon d. VI. zur Lippe, als Vormündern der jungen
Grafen von Waldeck, Christian's unb Walrad's, ein und verlangten,
daß er von seinem Prorectorat entfernt würde. Der wald. Canzler
Buxdorf aber berichtete d. 15. Decbr. 1603 au den Grafen Georg
von Erbach: „Es sey diese Klage gegen den guten, friedliebenden
und in seholis ausgeübten Mann ex utero orthodoxiae et religionis
odto erwachsen" und bat zugleich, Beklagten zu hören: so würde
matt ein ganz anderes Sentiment vorfinden u. s. w. Der Graf
üon Erbach eommunicirte darauf die Klage dem Grafen Simon
v. Lippe uuD war dabei der Ansicht, „matt kötttte sich zwar ttach
einem andern Rector umsehen, allein bis dahin sollten sich beide
Theile bescheidentlich betragen, Crantz bei der Schulstelle bleiben,
den verorditeten Catechismus ohne fremde Glossett und eigenes
Gedicht oociren, das geistliche Ministerium aber sollte Privatstreit,
als unerbaulich itttb bey dem gemeinen Volk sehr ärgerlich, bey
Strafe nicht ntehr auf die Kanzel bringen." Hiermit war Graf
Simon, der überdies der reformirtett Lehre beipflichtete, einver
standen, fügte aber noch bei, „daß man diese Klage dem Rector
zur Verantwortung communiciren müsse." Nachdem das Decret
beiden Theilen bekannt gemacht worden war, ermahnte selbst der
Landgraf Moritz von Hessen, als Lehnsherr der Grafschaft Waldeck.
die Herreti Vormüttder, das ärgerliche Gezättck der Geistlichkeit,
unter altgefügter Drohung, Zu inhibiren. Httb als er vernahm,
daß man zu Ostern 1604 zur Absetzung des Rectors Crantz schreitett
ivollte, schrieb er selbst an die Waldeckische Gräfin Cathariita, da
malige Aebtissilt des freiweltlicheu Stifts Schaken und nrachte ihr
wegen dieser Religionsbewegungen Vorwürfe unb ermahnte sie,
den Prediger» Stillschweigen ztt gebieten und dett Crantz in feiner
Stelle nicht ztt beunruhigen. Die Gräfttt aber klagte in ihrem
Antwortschreibett dett Cratttz an, ttahnt aber die Prediger in Schutz.
Auch Graf Sittton befahl dett Predigern ztt Corbach „bei Leibes
Strafe" dett Rector in seiner Pocation ruhig bleiben zu lassen.
Zugleich wttrde der tvald. Regierung befohlen, die ergattgene Ver-