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die Schüler der 4. Classe eine „Liga" gegen den Lehrer L.Hofmann,
keinen Streich von ihm auszuhalten, bei einem Thaler Strafe,
weil solches in westphälischen Schulen zu Dortmund und Lemgo
nicht gebräuchlich. Der Lehrer bat um dergleichen vieler gegen
ihn verübten Muthwillen um seine Entlassung. Im I. 1616
wird bezeugt, daß die von Corbach gewöhnlich jährl. Montags zu
Ostern die Schule besuchten und die College« zur Treue und Fleiß,
die Schüler aber zum Fleiß und Gehorsam zu ermahnen pflegten.
So sei dies noch zur Zeit des Rectors Lange geschehen; wenn die
Schüler etwas peccirten, so sei dies sowohl von der Stadt als auch
von den Lehrern bestraft.
Wahrscheinlich haben die 6u8tolle8, welche 1578 erwähnt werden
(vgl. unter Pädagogien), zugleich den Lehrern auch in der Dis
ciplin Unterstüftung gewähren müßen, wie dies anderwärts der
Fall rocn; 154 ).
10. Auf das physische Wohl der Schüler hatte man dadurch
Bedacht genommen, daß an keinem Tage mehr als zwei Stunden
hintereinander öffentlicher Unterricht gegeben wurde 155 ), daß
Mittwoch Nachmittag für alle Elasten frei und Sonnabends nur
für einzelne Elasten Unterricht angesetzt war (Mise.).
Nach den Prüfungen waren zur Erholung einige Tage
Ferien 156 ), also jährlich viermal; diese werden solennes feriae
154 ) Die etwa 1584 'gegebenen Schulgesetze für die Schule
zu Walkenried bestimmten, es sollten für jede Woche 2 Custoden
angestellt werden, welche die Classen zuschließen und für Stöcke
sorgen sollen. Volckmar, Gesch. d. Schule zu Walkenr.; zu Greifen
berg werden 1594 eustolles erwähnt, welche, für jede Woche er
nannt, die Fehlenden oder die zu spät Kommenden und Plaudernden
aufnotirten; Riemann, Gesch. d. Stadt Greifenberg, 1862, S. 116;
zu Lübeck hatten die enstolles vor und nach den Schulstunden die
Aufsicht, Deecke S. 16; zu Duisburg mußte 1637 der custos die
Classe ausschließen, kehren und was in der Classe liegen bleibt,
aufheben. Kühnen, Pr. 1851, 10.
155 ) Ebenso war es bei der Schule zu Castel, Weber, Prgr.
1844, 26.
156 ) Zu Dortmund waren gleichfalls nach beiden Eraminibus
14 Tage Ferien, Mellmann 27; ebenso waren 2mal des Jahres
Ferien zu Duisburg, Kühnen 11; zu Lübeck, Deecke 48; zu Castel
14 Tage, Weber, Prgr. 1844, 26.