An Beiträgen sind für jede Gruppe 8 Mark jährlich
aufzubringen, deren Verteilung unter die einzelnen Gruppen-
mitglieder diesen überlassen bleibt.
Für die Zwecke des Zeitungsbezuges und der Einsammlung
der Mitgliederbeiträge muß sich ein Gruppenmitglied bereit
erklären, die Zeitung in Empfang zu nehmen, für deren
Weitergabe zu sorgen, sowie die auf die einzelnen Mitglieder
entfallenden Beiträge einzusammeln und den Gesamtbetrag
von 8 Mark jährlich für jede Gruppe an die Abteilungskasse
abzuführen.
Wo auf den Bezug der Deutschen Kolonialzeitung kein
Wert gelegt wird, ist auch die Aufnahme einzelner Personen
als außerordentliche Abteilungsmitglieder zulässig... Solche
Einzelmitglieder, die an dem Bezug der Zeitung nicht teil-
nehmen, zahlen einen Jahresbeitrag von 3 Mark.
Voraussetzung für die außerordentliche Mitgliedschait
zur Abteilung, sei es bezüglich der Zugehörigkeit zu Gruppen
oder für den Beitritt als Einzelmitglied, ist gemäß $ 10 der
Gesellschafts-Satzungen, daß den für die außerordentliche
Mitgliedschaft sich meldenden Personen die Leistung des
ordentlichen Gesellschaftsbeitrags zu hoch sein würde. Ob
diese Voraussetzung zutrifft und ob und inwieweit
den eingehenden Meldungen für den Beitritt als
außerordentliche Abteilungsmitglieder' zu ent-
sprechen ist, darüber entscheidet der Abteilungs-
vorstand.
- Die außerordentlichen Abteilungsmitglieder haben die
Berechtigung, an den Versammlungen und Veranstaltungen
der Abteilung teilzunehmen wie die ordentlichen Mitglieder,
sie haben jedoch weder Stimmrecht noch aktives oder passives
Wahlrecht.
Austritt von Mitgliedern. Wer aus der Gesellschaft
auszutreten wünscht, hat dies spätestens drei Monate
vor Ablauf des Geschäftsjahres dem Vorstande seiner Abteilung
oder, sofern er einer solchen nicht angehört, dem Ausschusse
schriftlich mitzuteilen.
Cassel, den 1. Januar 1911.
Der Vorstand
gez: LI
eo.