a A =
Zzveck des Staates erdrückt wird (Zw.d.56. 8.358-5359%
Damit ist schon angedeutet, daß es weniger um FormuZieruns
eine) einzigen Stacstszweckes geht, als vielmehr um ein
"Systäm von Zwecken, die einander wechselseitig /u ihrer
vollkommenen Verwirklichung bedürfen” (ebd.5.36/7Z),. Bei
der formalen und inhaltlichen Bestimmung dieseß Zweck=
systems setzt sich Murhard mit den verschiedensten ÄAnsich:-
ten auseinander. In zleicher Weise lehnt er/von vornhereir
‚Auffassunggab, die wie Haller, PfeiIschifter und di6G Nas
turphilosophie dem STaabe gar keine oder /eine höchst ver=
schwommene und dehnbare Zwecksetzung "aA organischer
Stelle im Organismus des Universums” g£ben (ebd. 5273):
® und ebenso wendek er sich gegen die Vufassung der Antike,
daß der Staat als \Selbstzweck und d£r Bürger nur als Mitte
anzusehen sei (ebiNS.1353). Der Stag6 ist niemals das "Bett
des Prokrustes, woriknen man den/AÄienschen &usteckt, Ver=
stümmelt, bis er hHhine\nmpaßt", h£ißt es wohl gegen Hegel
gerichtet (ebd.5.15); \ielmehr/ "der Mensch und immer nur
der Mensch kann der Zwedk digses menschlichen Institutes
sein" (ebd. 3.320).
Der kritischen. Philosophiz\undiKant, geselit er sich zu,
wenn. er dem Staatsbegriff£ um der staatiichen Vereinigung
und Bindung vornehmlich die ANsabilität, die Ausschaltung
des Disharmonischen, die gegenyeitigzen Hilfeleistungen
unter Formen, dis vefschieden;, sind nach;der jeweiligen
Kulturstufe eines Volkes, und be&pnders die Erhaltung
des Veränderlichez beimißt, an did der Fortschritt, und
die Entwicklung Zeknüpft sind (Zw.d\S5%. S.46 ff,). Allein
schon in. der stärken. Betonung dieses\letzten Motiß Liegt
der Klang, de den Liberalen unterschäidehäd von anderen
in.seiner. Fufcht vor .Zrstarrung und VeNNmmöcherung zeigt.
In üblicher Segründung von Zusserer freiksit und Sicher=
heit, von/Zigentum, Dasein und Streben wixNd das allgemeine
Rechtsgeßetz% gefordert (ebd. S.57) und den Moralgesetz
seine xhßerstaatliche Sphäre zugeeignet KzxkavärgX). Sofor‘
nimmt/kurhard Stellung gegen Kant und seine Anhänger bei
der Zrage, ob mit dieser Rechtssetzung zugleick der Zweck
dey Staates erfüllt sei. Zs ist ihm verständlich, wie
Ky/nt zu diesem Standvunkt gekommen. Infolze des Aolitisch
Dazzolza . C SA Kan ÄR A Wa a a hahand