Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

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Zzveck des Staates erdrückt wird (Zw.d.56. 8.358-5359% 
Damit ist schon angedeutet, daß es weniger um FormuZieruns 
eine) einzigen Stacstszweckes geht, als vielmehr um ein 
"Systäm von Zwecken, die einander wechselseitig /u ihrer 
vollkommenen Verwirklichung bedürfen” (ebd.5.36/7Z),. Bei 
der formalen und inhaltlichen Bestimmung dieseß Zweck= 
systems setzt sich Murhard mit den verschiedensten ÄAnsich:- 
ten auseinander. In zleicher Weise lehnt er/von vornhereir 
‚Auffassunggab, die wie Haller, PfeiIschifter und di6G Nas 
turphilosophie dem STaabe gar keine oder /eine höchst ver= 
schwommene und dehnbare Zwecksetzung "aA organischer 
Stelle im Organismus des Universums” g£ben (ebd. 5273): 
® und ebenso wendek er sich gegen die Vufassung der Antike, 
daß der Staat als \Selbstzweck und d£r Bürger nur als Mitte 
anzusehen sei (ebiNS.1353). Der Stag6 ist niemals das "Bett 
des Prokrustes, woriknen man den/AÄienschen &usteckt, Ver= 
stümmelt, bis er hHhine\nmpaßt", h£ißt es wohl gegen Hegel 
gerichtet (ebd.5.15); \ielmehr/ "der Mensch und immer nur 
der Mensch kann der Zwedk digses menschlichen Institutes 
sein" (ebd. 3.320). 
Der kritischen. Philosophiz\undiKant, geselit er sich zu, 
wenn. er dem Staatsbegriff£ um der staatiichen Vereinigung 
und Bindung vornehmlich die ANsabilität, die Ausschaltung 
des Disharmonischen, die gegenyeitigzen Hilfeleistungen 
unter Formen, dis vefschieden;, sind nach;der jeweiligen 
Kulturstufe eines Volkes, und be&pnders die Erhaltung 
des Veränderlichez beimißt, an did der Fortschritt, und 
die Entwicklung Zeknüpft sind (Zw.d\S5%. S.46 ff,). Allein 
schon in. der stärken. Betonung dieses\letzten Motiß Liegt 
der Klang, de den Liberalen unterschäidehäd von anderen 
in.seiner. Fufcht vor .Zrstarrung und VeNNmmöcherung zeigt. 
In üblicher Segründung von Zusserer freiksit und Sicher= 
heit, von/Zigentum, Dasein und Streben wixNd das allgemeine 
Rechtsgeßetz% gefordert (ebd. S.57) und den Moralgesetz 
seine xhßerstaatliche Sphäre zugeeignet KzxkavärgX). Sofor‘ 
nimmt/kurhard Stellung gegen Kant und seine Anhänger bei 
der Zrage, ob mit dieser Rechtssetzung zugleick der Zweck 
dey Staates erfüllt sei. Zs ist ihm verständlich, wie 
Ky/nt zu diesem Standvunkt gekommen. Infolze des Aolitisch 
Dazzolza . C SA Kan ÄR A Wa a a hahand
	        
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