Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

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Sie Murnsrdsche ztadtslehre 160, wie schon angedeutet, 
eine tiefschürfende, sich über Jahre erstreckende Studie 
des Autors mit dem Aliel, die Staatslehre Kants und seiner 
prominenten zchüler kritisch zu untersuchen und als/nicht 
mehr‘ den Zeitbedürfnissen, wissenschaftlich wie dinglich, 
gerecht werdend fAzzulegen, ohne dabei die Gesamtleistung 
Kants und ihren wyurzelbeden wie ihre geschichtsbildenden 
Tendenzen zu verkennen,. Auf keinem Gebiet ist die Murhard 
scheDenkarbeit so nachwirkend geworden wie auf diesem. 
Es zeigt den schon mehrfach angedeuteten Zug zunehmender 
spekulativer Betrachtungsweise: deutlich uf, wenn für 
( Murhard die ganze Lehre vom Staat nichts anderes ist, 
"als eine Eehre von den Zwecken, welche durch den Staat 
realisiert werden sollen und von der Art und Weise, wie 
dieses durch den Staat geschehen solle und könne" (ZWede 
St. 5.9). Diese Provolemstellung ist durchaus typisch für 
die staatswissenschaftliche Erörterung der ersten Hälfte 
des 19.Jahrhunderts, und es verdient bemerkt zu werden, 
daß Jellinek diese Epoche mit den Worten Murhards charak= 
terisiert (dellinek, a.a.0. S.223). Dementsprechend hält 
sich Murhard auch wenig bei der Rechtfertigungslehre des 
Staates auf. Ihm ist der Staat entstanden im Sinne der 
staatsrechtlichen Doktrin durch einen Vertrag, dessen 
Voraussetzung ebenso im Geselligkeitstrieb des Menschen 
Zu Suchen ist, als in dem Schutzbedürfnis gegen das Böse 
seiner innersten Natur. Allerdings spricht .er dieser Ent= 
Stehung des Staates nicht direkt historische Bedeutung 
Zu, und so könnte man wie bei Kant den Weg historisch-em= 
pirischer Erklärung als vielleicht möglich vermuten, wenn 
es nicht dagegen in fast wörtlicher Anlehnung an Kants 
Rechtslehre hiesse: "Allein die Urkunde der Staatserrich»= 
tung liest/ nicht vor; ihr Inhalt kann bloß durch die Vers 
nunft gegeben werden" (Zw.d.St.S.55). Im Grunde genommen 
Sind ihm diese Fragen reizlos; denn es geht ihm vor allem 
um die Ermittlung des Staatszweckes, und dieser Staats= 
zweck ist weder aus der Geschichte zu entnehmen, die nur 
zeigt, "was der. Staat in der Welt der Erscheinung sei, 
nicht aber, was derselbe der Vernunft nach sein soll" 
(Zw.d.5t.5.40), noch aus den Gründen, um deren willen die
	        
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