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troffen, in’ der Gegenwart aber nicht mehr geeignet sind,
in jener Form zum Zuge gebracht zu werden, weil sich seit
jenen Tagen neue Probleme und Forderungen eingestellt
haben. Ein lehrreiches Beispiel für diesen Vorgang bieten
die Anschauungen eines Denkers wie Montesquieu. Zum ande=
ren will sich der Autor angelegen sein lassen, was Staats
rechtler und Politiker heutigentags ebenso wie den ein=
fachen Mann von der Straße bewegt. Murhard nennt als sol=
ches Teilziel seiner Arbeit das Problem des Konstitutina=
lismus oder Fragen nach der allgemeinen Glückseligkeit,
nach Wohlfahrt und Rechtssicherheit, deren Wesen ebensol=
che Aufmerksamkeit verlangen wie etwa das Verhältnis von
Kirche und Staat, um nur einiges aus dieser Gesamtproble=
matik zu nennen.
Murhard beginnt seine Untersuchung mit einer Überprüfung
der Nützlichkeit und Notwendigkeit einer richtigen Bestim
Zw.S+. 358 mung des Staatszweckes ( I
Die Uneinheitlichkeit der Vorstellungen über den Zweck
des Staates kann nicht ohne Rückwirkung auf die Praxis
bleiben. Deshalb muß endlich Einigkeit über den Staats=
zweck erreicht werden.‘ So’ nur ist: es’ erklärbar, daß in
vielen Staaten, obschon sie für das Zeitgemäße aufgeschlo
sen sind, doch in der Praxis veraltete Einrichtungen habe
ja: sogar. als. neu und“ angemessen Institutionen einführen,
die völlig überholt sind. Solches wäre nicht möglich ge=
Wesen, hätten die Regierer wenigstens die ürundmaxime
sich zu eigen gemacht, daß der Staat lediglich um der
Menschen willen existiere. Und so. ließen sich ähnliche
Mängel aufzeigen, die auf die Divergeanz der Meinungen
über den Staatszweck zurückzuführen sind. Aber nicht nur
m die derzeitige Definition des Staatszwecks vermehrt
diese Uneinheitlichkeit; auch wichtige Teilziele leiden
unter der gleichen Unklarheit; ja manche sind überhaupt
noch nicht auf ihr Wesen untersucht worden. Aus der jetzi:
gen Praxis den Zweck des Staates zu abstrahieren, würde
Zu. St 7 heißen, "das Pferd von hinten aufzäumen" ( )+
Rotteck weist darauf hin, daß eine falsche Erklärung des
Staatszweckes alle dort verankerten Auffassungen in schie:
fe Beziehungen zum wahren Staatszweck und untereinander
bringen muß.