Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

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Verfassungen wird:.bis in die Einzeiheiten geschildert, 
"wie man dies alles praktiziert". Da ist die Rede von 
dem Verhalten eines äibgeoräneten, von seinen Rechten und 
S. 16. Kap. , Pflichten; von Ausschüssen ( ), von dem politischen 
Parteren Leben in den Gemeinden (ebda ), von den Staatsdienern im 
allgemeinen und besonderen (=) und von vielem ande= 
Pen (> ). 426m auch gefährliche Probleme werden breit 
erörtert; so etwa das Steusrwesen und sein Fortbestand, 
wenn die Zeit der Bewilligungsdauer abgelzufen ist (—s 
Holbch. 2.Ba. vom der Trennung von Staats- und Fürstenvermögen ( ; 
von der Unäntastbarkeit der Person, und wie man. sich zu 
verhalten habe, wenn man verhaftet wird (ebea ). 
In diesen Darstellungen ist eine Fülle ausländischen 
1 staatsrechtlichen Materials verarbeitet,
	        
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