Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

(>=) niemals wieder ans; Kuder; kommen. 
Zum Abschluß dieser Ausführungen zählt Murnard die Mäns- 
gel der neuen Verfassung auf und - fordert ihre Beseitigun 
durch folgende Neuerungen: 1.) Abschaffung des Lehns= 
wesens, 2.) Aufhebung der Gilden und Zünfte durch Ein= 
führung allgemeiner Gewerbefreiheit, 53.) Gleichstellung 
der Bürger jeglichen Rerigionsglaubens, namentlich der 
Isrealiten vor dem Gesetz, 4.) Aufnebung der sogenannten 
Schriftsässigkeit und privilegierten Gerichtsstände, 
5,7) Öffentlichkeit des gerichtlichen Verfahrens in Zivil 
und Kriminalprozeß, 6.) die Einrichtung der Geschworenen 
gerichte, 7.) Einführung einfacher, in der Landessprache 
abgefaßter Gesetzbücher sowohl für die Zivil- als Kri= 
; Helbceh. usw. , minalrechtspflege ( Yo 
Inhalts augabe 
Murhard lehrt gine Leser, daß eine Verfassung keine 
Stasatsrechtliche, noch eine geschichtliche Angelegenheit 
ist, schdern eine politische Aufgabe bedeutet. Viele 
Bestimmungen müssen noch getroffen werden, bis die kur= 
hessische Verfassung eine vollendete genannt werden kann 
Die höchste Garantie, solches zu erreichen, besteht in 
dem politischen Sinn eines Volkes, in äüder Erkenntnis, 
daß die Verfassung das teuerste seiner Güter ist. Die 
Verfassung ist der Schutz aller anderen Güter, Der kräf= 
tige Wille aller müsse darauf gerichtet sein, daß die 
Verfassung überhaupt bestehe und dauernd vervo‚„Llkommnet 
3} werde. Deshalb muß das gesamte Volk für das Öffentliche 
Leben erzogen werden; fortschreitende politische Aufklä= 
rung des Bürgers ist die wirksamste Abwehr von Willkür 
und passivem Gehorsam, 
Aus der Fülle dieser Kommentare mögen solche als B3eispie 
aufgeführt werden, die schon bald oder später gerade in 
den hittel- und Kleinstaaten das politische Leben meist 
sehr nachteilig bestimmt haben. Zwar möchte Murhard um 
keinen Preis der Welt etwas von den Kontrollfunktionen 
des Parlaments aufgeben und aus ihm so etwas wie eine 
Gesetzesmaschinerie machen. Aber in der Praxis kann man 
sich doch nur schwer dem Eindruck entziehen, daß der 
dingliche Inhalt der Parlamentsarbeit über Gebühr auf 
solche Fragen verweist, die lebzlich doch wieder Kon-= 
trolle bedeuten; namentlich dann, wenn die Erörterungen
	        
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