Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

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fahrungen sobald wie möglich ihren Niederschlag in ErünNd= 
Lich durchdachten Gesetzen finden. Dasi Höchste aber, was 
die westfälische Konstitution auszesprochen und wirklich 
praktiziert. hat, ist die Gleichheitialler vor dem Gesetz 
gewesen und die Abschaffung jeder Art von:Sonderrechten, 
Murhard stellt damn einen Katalog auf von westrälischen 
Gesetzen und mahnt die kurhessischen Zürger, die in der 
jetzigen Verfassung enthaltenen Einrichtungen mit Uner= 
müdlichkeit zu verfeinern und etwa noch vorhandene Reste 
der Restauration radikal zu beseitigen. Zo spricht er von 
der Öffentlichkeit, Unabhängigkeit und vor allem von der 
Schnelligkeit-der Rechtspflege; Einrichtungen, deren sich 
das Parlament annehmen solle. Ebenso empfiehlt Murhard 
die Trennung der verschiedenen Verwaltungszweige vonein= 
ander, besonders; bei der Justiz, den Finanzen und. dem 
Innenministerium. ‚Auch solle, man. in; Hessen:.die-höchste 
Staatsinte£@ligenz in einem Staatsrat zusammenfassen und 
damit ein Sy, Gremium schaffen, dafes - außer in der west= 
fälischen Zeit - nirgendwo in Deutschland gebe. In Frank- 
reich gehen damals gleiche Gedanken um. 
Auch müsse die neue Verfassun g sich noch nachdrücklicher 
dem Ausbau von Industrie, Handel und Verkehr, nicht zuletz 
einer modernen Landwirtschaft widmen. Und dies alles ohne 
Hemmnisse durch finanzielle Sonderauflagen, Fronden und 
persönliche Dienstbarkeiten. 
Der Militärdienst müsse laut Gesetz zeitlich begrenzt 
werden; alle Religionsgesellschaften seien gleichwertig 
und dementsprechend zu behandeln. 
Der Ausbau der mittleren und unteren Behörden muß fortge= 
setzt werden; auf ihnen beruht zutiefst das gesamte Staats: 
gefüge in seinen sachlichen und personellen Faktoren. Was 
in Hessen unter Wilhelm II. im Organisationsedikt vom 29.6 
1821 eingerichtet wurde, verdient als Anfang gelobt zu 
werden, reicht aber nunmehr keineswegs aus für die neue 
liberal-konstitutionelle Verfassung. Wie jede Diffamierung 
derer unterbleiben muß, die im Dienste des Königreichs 
Westfalen gestanden haben, so muß höchste Wachsamkeit am 
Werke sein, daß auch unver der neuen Verfassung die Anhän= 
ger des "Feudalsystems" "die blinden Franzosenhasser",
	        
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