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Ausführung ab mit,dem Urteil seines Frankfurter Freundes
Weitzel in Pölitz vahrbüchern:. "Erhielt. Kurhessen. auch
nicht dies beste: VerfassungzuSO1st. es, doch vielleicht. dis
beste, die ihm die Verhältnisse, zu. geben. gestatten" (eboa
Es sei nur an Recht und PfIicht, der Ministeranklage Erin.
nett.
Die Anregungen Murherds für. einen weiteren Ausbau, der. Vers
fassung finden sich gleichzeitig in. einem umfangreichen
Aufsatz in den "Hessischen, Blättern für Stadt und Land",
einer der typischen! Leitschriften. der, ersten dreissiger
Jahre (=> ). Diesen Artikel, dessen, Manuskript ‚im, Nach=
laß aufbewahrt war, schreibt. Murhard:,. zusätzlich. seine
Ausführungen im Handbuch, kommentierend, mit einer unver=
kennbaren Freude, weil, er; hier aus eigenen Erfahrungen
schöpfen. kann, Für uns heuGige, Leser aber. unterstreicht
dieser Artikel nicht nur, Murhards ‚geistiges HAerkommen,
sondern liefert. wichtiges Material. für.die Frage, wieviel
aus der westfälischen Zeit eingegangen ist..in ‚die Geschick
te unseres praktischen politischen Lebens.
Murhard bedauert es, daß die meisten Institutionen der
kurhessischen Verfassung erst Jetzt wieder in Gang gese=
bracht sind,.obschon;sie Jahre hindurch .segensreich ‚im
Könirreich Jestfalen funktioniert.haben ( > })- Wie ganz
anders würde es um Kurhessen stehen, wenn während der
Restaurationszeit, statt alles zu zertrümmern, Männer am
Werke gewesen wären, die das wahrhaft Vortreffliche und
Nachahmungswürde der westfälischen Verfassung dem Volke
erhalten und weiterentwickelt hätten, Deshalb müssen die
Bürger politisch neu orientiert werden und die Volksver=
treter Gelegenheit bekommen, fruchtbare Vergleiche anzu=
stellen und’ alles daran zu setzen, die jetzige Verfassung
auf jenen damaligen Leistungsstand zu bringen, Murhard
zählt dann auf, was in solcher Weise fruchtbar gemacht
werden müßte, Dahin“ gehört die "Raschheit und Energie
der westfäligehen öffentlichen Behörden, die Tätigkeit
und das sinnige Ineinandergreifen der verschiedenen Ge=
Holbeh el. Hurhess Schäftszweige" ( ), ein Lob, das im ganzen 19. Jahr=
Wosg-, Sinttg. hundert niemals herabgemindert worden ist. Die Verwaltung
beamten werden nur nach ihrem Können und nach ihrem untas=
äeligen Ruf ausgewählt; es hat damals keinen Nepotismus
gegeben. Solche Staatsdiener bieten die Gewähr, daß Er=