Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

17... Dapitei 
Murhsrd als politischer Kommentator und Lexikograph 
a) Des An buch zur kKüurkessisthen VeriasSsSung. 
AlTlenthalben wird diese französische Julirevolution in 
deutschen Landen von den Vertretern des Fortschritts mit 
Begeisterung begrüßt, gleich als ob sie ihr eigenes Dol= 
litisches werk sei. Man gibt sich in den liberalen Kreis 
sen der freudigen Hoffnung hin, daß nach dem Scheitern 
während der vorausgezangenen Jahre nun doch noch einmal 
die Sache des Liberalismus seine Stunde erleben könne. 
Und dies umso eher, als sich nun besonders in den. kleine: 
® und mittleren Staaten die so lange ersehnte Gelegenheit 
bietet, anstelle vieler Theorien endlich zur Fraxis zu 
kommen, Es ist garnicht selten, daß Interessierte eine 
Reise ins Ausland nicht scheuen, um einmal in einem ech= 
ten Parlament dessen Öffentlichen Verhandlungen beizu= 
wohnen. Wer das Schrifttum in den deutschen Staaten über: 
schäutf, dem Talit auf, daß ein ganz anderer Ton. und ein 
neuer Inhalt bemerkbar wird. Ab 1850 beherrscht zunehmenc 
das positive Staatsrecht, vornehmlich das Landesstaats= 
yecht, aie Literatur. Das gilt zum Teil sogar für die 
Großstasten wie Preußen, Bayern, Sachsen und Hannover, 
mehr aber noch für ädie kleineren Staaten, Das Landes= 
stasatsrecht wird”kodifiziert mit der betonten Absicht, 
den Staatsbürger zu orientieren und Verbesserungen und 
Ergänzungen für die Arbeit der Parlamente und Regierunge: 
< anzumelden. V 
In diesen Gedankenkreis gehört Murhards Kommentar zur 
s.23. Kap C kurhessiscnen Verfassung ( ). Kurhessen weist in die-= 
sen Jahren seiner traurigen Staatsgeschichte naturgemäß 
so gut: wie nichts von politischer Literatur auf, wem 
man von den paar Publikationen Murhards über die westfä= 
lische Domänenangelegenheit absieht. Im Anschluß an die 
Julirevolution sind einige politische Broschüren erschie-= 
nen; sie bleiben allein schon aus buchhändlerischen Über- 
legungen im Umfang sehr beschränkt (— ). Wertvoll ist 
der Kommentar zur. Verfassungsurkunde von B.W.Pfeiffer 
<.23.Kap. D f ). Was säünst noch .zu dieser Materie zu rechnen ist,
	        
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