Fung. und den gesamten NOlk, Kin S5a0z, der Aürı den lLibes
ralen Kurnard sehr: charakteristisch st. Murhard meint,
daß der eg dazu relativ drei geworden sei, nachdem
Männer. wie Friedrich Schlegel und A. Müller ‚verstorben
und ein so rückschrittliches Organ wie Ms der "Btaats=
mgun"Pfeilschifters in Offenbach wegen Abonnentenschwund
vVerstumnt sei. Nur in Berlin jhabe sich ein neues LegiGi:-
mistisches 3latt aufgemacht, von dem Markhard prophezeiß,
daß es gleichwohl eine:beträchtliche Herde :politischer
Schafe zusammenbringen werde.
Murhard beginnt seine Untersuchung mit einer Betrachtung
antiker Staatslehren, die samt und sonders keine Ver fas-
sung im modernen Sinne kennen, obwohl sie schon des
Widerstandsrecht gutheißen., Wenn auch die antiken Herr=
scher Volksaufstände niedergeschlagen haben, so verwei=
gern sie zu keiner Zeit dem Volk das Recht auf Revolu=
tion. Andererseits gibt.es in der ganzen Antike kein
ausschließliches Recht des Regenten; dies ist erst eine
Erfindung der Neuzeit. Die Lehre, daß der ‚Fürst ein
Stellvertreter des höchsten Wesens sei und seine abso=
1ute Macht unmittelbar vom Himmel habe, hat die Völker
zu Viehherden gemacht, die von Treibern nach göttlicher
Vorsehung getrieben werden und unbedingt zu gehorchen
naben. Bis in die gegenwärtigen Tage finden sich immer
wieder Personen, die solche Doktrinen aufwärmen und zu
begründen suchen wie jüngst K.lL.V.Haller und ‚seine
Mitläufer. Man will eben die Throne mit jedem Mittel
Sichern; so in.der Heiligen, Allianz, die sogar versucht,
ihren Unternehmen einen christlichen Mancel umzuhängen.
Alles aus Furcht vor Revolutionen, wobei "Revolution"
jeder Vorschlag zur staatspolitischen Verbesserung ge=
nannt wird, wenn er, chne Rücksicht auf seinen Wert,
Bd Na von unten kommt ( )
€
Wieder zitert Murhard seinen ersten volitischen Yarer
in Göttingen, L.Schlözer, und dessen: Maxime: "Reformen,
aber keine Revolutionen". Deshalb muß das Paliativ =wx
der Verfassung so geartet sein, daß in seinem Rahmen
wirklich reformiert werden kann. Obschon viele zeitge=
nössische Staatsrechtslehrer und Praktiker diesen Stand:-
punkt. vertreten, wie Ancillon, Pölitz, Jordan, folgt