Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

Fung. und den gesamten NOlk, Kin S5a0z, der Aürı den lLibes 
ralen Kurnard sehr: charakteristisch st. Murhard meint, 
daß der eg dazu relativ drei geworden sei, nachdem 
Männer. wie Friedrich Schlegel und A. Müller ‚verstorben 
und ein so rückschrittliches Organ wie Ms der "Btaats= 
mgun"Pfeilschifters in Offenbach wegen Abonnentenschwund 
vVerstumnt sei. Nur in Berlin jhabe sich ein neues LegiGi:- 
mistisches 3latt aufgemacht, von dem Markhard prophezeiß, 
daß es gleichwohl eine:beträchtliche Herde :politischer 
Schafe zusammenbringen werde. 
Murhard beginnt seine Untersuchung mit einer Betrachtung 
antiker Staatslehren, die samt und sonders keine Ver fas- 
sung im modernen Sinne kennen, obwohl sie schon des 
Widerstandsrecht gutheißen., Wenn auch die antiken Herr= 
scher Volksaufstände niedergeschlagen haben, so verwei= 
gern sie zu keiner Zeit dem Volk das Recht auf Revolu= 
tion. Andererseits gibt.es in der ganzen Antike kein 
ausschließliches Recht des Regenten; dies ist erst eine 
Erfindung der Neuzeit. Die Lehre, daß der ‚Fürst ein 
Stellvertreter des höchsten Wesens sei und seine abso= 
1ute Macht unmittelbar vom Himmel habe, hat die Völker 
zu Viehherden gemacht, die von Treibern nach göttlicher 
Vorsehung getrieben werden und unbedingt zu gehorchen 
naben. Bis in die gegenwärtigen Tage finden sich immer 
wieder Personen, die solche Doktrinen aufwärmen und zu 
begründen suchen wie jüngst K.lL.V.Haller und ‚seine 
Mitläufer. Man will eben die Throne mit jedem Mittel 
Sichern; so in.der Heiligen, Allianz, die sogar versucht, 
ihren Unternehmen einen christlichen Mancel umzuhängen. 
Alles aus Furcht vor Revolutionen, wobei "Revolution" 
jeder Vorschlag zur staatspolitischen Verbesserung ge= 
nannt wird, wenn er, chne Rücksicht auf seinen Wert, 
Bd Na von unten kommt ( ) 
€ 
Wieder zitert Murhard seinen ersten volitischen Yarer 
in Göttingen, L.Schlözer, und dessen: Maxime: "Reformen, 
aber keine Revolutionen". Deshalb muß das Paliativ =wx 
der Verfassung so geartet sein, daß in seinem Rahmen 
wirklich reformiert werden kann. Obschon viele zeitge= 
nössische Staatsrechtslehrer und Praktiker diesen Stand:- 
punkt. vertreten, wie Ancillon, Pölitz, Jordan, folgt
	        
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