Bd
folge eines, Ninisvterwechsels eine. gefährliche Wandlung
ein. Die kurhessische Aegierung, unterstützt durch Ordo=
nanzen des Bundestagsm geht. dazu über, mit Hilfe allzu
bekannter Praktiken die 2oalitionsfreiheit mehr und mehr
Zu verdrängen. Die Frage Spitzt sich am Koalitionsrecht
der Militärversonen derart zu, daß Mitte 18532 das gesamte
Koalisionsrecht in Aurhessen aufgehoben wird. Murhard
setzt hier mit historisch-staatsrechtlichen Argumenten
ein, um diese Angriffe, in denen er mit Recht grundsätz=
liche Rückfälle absolutistischer Art erkennt, die gegen
den modernen Liberalismus gerichtet sind. Er erinnert
unter Bezug auf den Schweizer de Lolme mit’ Nachdruck dar=
an, daß die Fenfer deshalb ihre Freiheit besser als andere
Kantone wahren konnten, weil in Genf jeder Bürger das
Recht hatte, der Regierung Öffentliche Gegenvorstellungen
zu machen, daß ihm eine Antwort gegeben werden mußte,
und falıs diese den Bürger nicht befriedigte, konnte der
— jetzt unterstützt durch Gesinnungsgenossen - in feier=
Ächer Form erneut seine Einwände wiederholen. Dieses Recht
hat üie Genfer Sehörden bewogen, sehr behutsam mit den
persönlichen Rechten seiner Bürger und ihrer Freiheit um=
zugehen (=>—). Murhard fordert deshalb, daß grundsätzlich
das "Assöziationsrecht", wie er das Koalitionsrecht nennt,
in jeder Verfassung schriftlich niedergelegt werden müsse,
klar und eindeutig, und nicht verschleiert durch allerlei
. Juristische Spitzfindigkeiten. Die zunehmend in Deutschs=
; land um sich greifenden Machenschaften, das %oalitions=
recht zu verwischen, erfordern höchste: Wachsamkeit des
Bürgertums.
Selbst im neuesten Frankreich hat man nur noch Vereine
zugelassen bis zu 20. Mitgliedern; sind sie größer, dürfen
sie nicht das verbotene Verfahren politischer Assoziatio=
nen annehmen. Bayern ist dazu übergegangen, auch die
Presse-Vereine so zu behandeln, mit der Begründung, daß
durch deren Tätigkeit die konstitutionellen Rechte "ge=
kränkt" würden. Was man allen diesen Vereinen von Regie=
rungsseite vorwirft oder unterstellt, ist pure Verleum=
nung. So etwa, daß sie die Kammern aufheben wollten,
Steuern bewilligen, Gesetze machen, Staatsrechnungen kon=
trollieren, Verfassungsbeschwerden einbringen, Minister=
anklagen ingangsgtzen.