erlaubt. So in Preußen, durch Mühlenbruch erstritten;
Murhard tadelt es, daß viele der neuen Verfassungen das
Koalitionsrecht nur am Rande berühren. Selbst in Kurhesser
hat man sie grundsätzlich erlaubt ("Verfassungsfreund"
1852, Nr.46). Auch #urhsrd hält es mit dem Erfahrungssatz,
"daß alles erlaubt ist, was nicht auf rechtmäßige Art ver=
boten worden" ( = ).
Wie eine solche politische Versammlung zu verlaufen hat,
wird dann am praktischen Beispiel aufgezeigt. In Ruhe und
Oränung soll dieskutiert und der Deschluß gefaßt werden.
Die Wahl des Chairman ist das erste, was stattfindet;
und so werden die Bräuche erörtert bis hin zum feiernden
Abschluß, den meist ein Imbiß bildet. Auf solhhe Weise
€ entwickeln sich solche Volksvereine zu vermischten Repu=
bliken, ohne durch Staatsgewalt in ihrer Selbsttätigkeit
behindert zu werden Cs).
Um einer möglichen Flut derartiger Anträge an das Paräa=
ment vorzubeugen, hat man gefordert -—- so in England , so
in den US -, daß die Einreichenden ausführliche Begrün=
dungen und sachliche Informationen beifügen, die oft ein
nicht geringes Maß politischen und materialen Wissens
voraussetzen und dadurch jede Leichtfertigkeit unter=
binden.
Natürlich können solche Vereine von Dauer sein.Zrst damn
erfüllen sie ihren tieferen Zweck, wenn die Mitg&Lieder
regelmäßig zu politischen Erörterungen zusammenkommen. In
England bedürfen diese Vereine noch nicht einmal der be=
hördlichen Kenntnisnahme; man würde in den angelsächsische
Ländern garnicht begreifen, wenn man freie Bürger anders
behandeln wollte.
Murhard kehrt dann zu den Verhältnissen in seiner Heimat
zurück. Er zz begrüßt es, daß die neue Verfassung dieses
bisher als reaktionär verachtete Land durch die Neuordnung
in vielem führend geworden ist; so auch in der Frage des
politischen Koalitionsrechts. Daß man in seiner Durchfüh=
rung- noch reichlich unbeholfen ist, ist nicht verwunder1lic!
Die Kegierung sah wohlwollend diesem gesetzlich möglichen
Unternehmungen der Bürgerschaft zu.
Dann aber tritt in der zweiten Hälfte des Jahres 1832 in=