Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

erlaubt. So in Preußen, durch Mühlenbruch erstritten; 
Murhard tadelt es, daß viele der neuen Verfassungen das 
Koalitionsrecht nur am Rande berühren. Selbst in Kurhesser 
hat man sie grundsätzlich erlaubt ("Verfassungsfreund" 
1852, Nr.46). Auch #urhsrd hält es mit dem Erfahrungssatz, 
"daß alles erlaubt ist, was nicht auf rechtmäßige Art ver= 
boten worden" ( = ). 
Wie eine solche politische Versammlung zu verlaufen hat, 
wird dann am praktischen Beispiel aufgezeigt. In Ruhe und 
Oränung soll dieskutiert und der Deschluß gefaßt werden. 
Die Wahl des Chairman ist das erste, was stattfindet; 
und so werden die Bräuche erörtert bis hin zum feiernden 
Abschluß, den meist ein Imbiß bildet. Auf solhhe Weise 
€ entwickeln sich solche Volksvereine zu vermischten Repu= 
bliken, ohne durch Staatsgewalt in ihrer Selbsttätigkeit 
behindert zu werden Cs). 
Um einer möglichen Flut derartiger Anträge an das Paräa= 
ment vorzubeugen, hat man gefordert -—- so in England , so 
in den US -, daß die Einreichenden ausführliche Begrün= 
dungen und sachliche Informationen beifügen, die oft ein 
nicht geringes Maß politischen und materialen Wissens 
voraussetzen und dadurch jede Leichtfertigkeit unter= 
binden. 
Natürlich können solche Vereine von Dauer sein.Zrst damn 
erfüllen sie ihren tieferen Zweck, wenn die Mitg&Lieder 
regelmäßig zu politischen Erörterungen zusammenkommen. In 
England bedürfen diese Vereine noch nicht einmal der be= 
hördlichen Kenntnisnahme; man würde in den angelsächsische 
Ländern garnicht begreifen, wenn man freie Bürger anders 
behandeln wollte. 
Murhard kehrt dann zu den Verhältnissen in seiner Heimat 
zurück. Er zz begrüßt es, daß die neue Verfassung dieses 
bisher als reaktionär verachtete Land durch die Neuordnung 
in vielem führend geworden ist; so auch in der Frage des 
politischen Koalitionsrechts. Daß man in seiner Durchfüh= 
rung- noch reichlich unbeholfen ist, ist nicht verwunder1lic! 
Die Kegierung sah wohlwollend diesem gesetzlich möglichen 
Unternehmungen der Bürgerschaft zu. 
Dann aber tritt in der zweiten Hälfte des Jahres 1832 in=
	        
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