meint Murhard, ein tegent dürfe nur mittelbar an der Ge=
setzgebung bebeiligt: werden, zugleich aber müßten Kins
richtungen geschaffen werden, die verhindern, daß daraus
Mißbrauch entstehe.
Murchard hat dann auf 100 Seiten seiner Abhandlung (>=)
einen Katalog der Verfahren zusammengetragen, ‚nach denen
im früherer Zeit, sodann in Deubschland und schließlich in
allen Staaten Europas und der ehemaligen Kolonialbereiche
die Gesetzgebung in ihren wichtigsten Ärbeitsgängen funk=
fioniert. Murhard hat hier ein: lexikales Werk geschaffen,
das der Historiker von: heute noch mit viel Nutzen: zur
Hand "nehmen ‚wird: Daß in ihm Vorarbeiten: der :für jspäter.
von Murhard jahrelang redigierten "Recauil de trait&s"
C) enthalten sind, nimmt nicht wunder angesichts der. Arbeit,
dielin diesem Werk niedergelegt, ist (—— ). Nicht minder
wertvoll ist die von Murhard den einzelnen Positionen bei=
gefügte +iteratur. Murhard beginnt seine Übersicht mit
der alten Reichsverfassung (Moser: Von den Reichstagen,
Teil II), geht dann zu den Reichsständen über. "auptsäch=
liche Themen sind: Steuerbewilligung, Teilnahme an der Ge=
setzgebung, Mitberatung, Beschwerdewesen, Mißstände, Vor=
schläge, Demonstrationen un d Petitionen.
Unter den neuen untersuchten Verfassungen rangiert die des
Königreichs Westphalen; ihm folgen die deutschen Teilstaa=
ten von Bayern, Österreich, Preußen bis hin zu Anhalt,
Pommern; desgl. die neueren Formen in Württemberg, Baden,
Nassau, Weimar, Lippe-Detmold, auch Lichtenstein, Kurhessen
(B.W.Pfeirfer, Vollgraff, Jordan). Dann folgt das Ausland:
Großbritannien und die von dort stammenden Grundgesetze,
wie z.B. Sizilien, Nordamerika (Mohl, 1824) und einige
Iberoamerikaner. Breiten Raum nimmt Frankreich in seinem
Wechsel ein, auch die Verhältnisse unter Napoleon werden
erläutert, desgl. die der ersten und. zweiten Restauration,
besonders die Charte,. Dann folgen Holland, Italien, Spanien
und Portugal. Es kommen die Öststaaten zur Äritik: Polen,
Rußland, schließlich die Niederlande von 1814 und Schweden
als letzter Staat, als einer der modernsten.
In einem Anhang gibt Murhard eine gleich wichtige Hilfe für
die Praxis des volitischen Lebens nach nezsuen Vorstellungen.
Es geht um die eranführung des einzelnen Bürgers in öffent
lichen Versammlungen und durch die Teilnahme an freiwillig