Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

Schlossenen Gesetze zu promulgieren und für deren Vollzug 
Zu sorgen. In allen, richtigen. Staatsver Fassungen; sind 
Exekutive und Legislative geschieden als die vornehmsten 
Funktionen der Souveränität. Wo solhhes System herrscht, 
kann die Gesetzesinitiative einzig dem Volk oder seinen 
Repräsentanten zukommen. In Frankreich huldigte man dieser 
Theorie in der konstituierenden Nationalversammlung; in 
Deutschland vertreten sie die Staatsrechtler aus der Schu= 
le Kants (so. ). Die Franzosen haben ihre Haltung bis ins 
Dogmatische vorgetrieben, indem sie in strenger Gewalten- 
trennung dem Monarchen jede Ein- und Mitwirkung des Staats 
oberhauptes auf die Gesetzgebung verweigerten. 
Murhard faßt dann sein Schlußurteil über alle diese Vor= 
schläge dahin zusammen, daß er erklärt, die Srenge Schei= 
dung,.der Gewalten sei.heutenicht mehr so. vonnöten wie in 
der Revolutionszeit und. als die: kritische /Philosophie die 
Herrschaft führte. Denn der damalige Grund, zu vermeiden, 
daß tyrannische Gesetze zustande kämen, sei heute nicht 
mehr derart aktuell. Man sollte, wie es in England und 
neuerdings in den spanischen Aortes der Fall sei, die Le=z 
gislative ausschließlich in die Hände der Volksvertretung 
legen. Dadurch wird der König völlig aus der Gesetzgebung 
herausgelassen und vor der demütigenden Situation bewahrt, 
daß seine Vorschläge und Meinungen verrissen werden, Das 
ist auch die Auffassung der scharfsinnigen X französischen 
Kritiker de Pradt und Delolme, die dafür eintreten, oder 
einer ganzen Gruppe französischer Publizisten, die sich 
wie Lafayette, Odillilon, Barrot u.a, nach der französischen 
Julirevolution zusammenschließen in der Auffassung, den 
König aus der Legislative herauszunehmen. 
Daß die Legislative der Volksvertretung angehören muß, ist 
in der neueren Verfassungsgeschichte eigentlich gar kein 
Problem mehr; allenfalls. in der. Praxis... Benjamin Constant 
wird von Murhard zitiert, daß die Vorbilder aus der Antike 
schon die Xichtigkeit beweisen mit ihrer Tendenz, den Ma= 
gistraten das Gesetzemachen abzunehmen zugunsten der Volks: 
versammlung ( ebda). 
Es sollte zu denken geben, schreibt Murhard, daß da, wo 
die beiden angeblich entgegen gesetztesten Staatsverfassun: 
gen existieren, in Königreich Britannien und in der Renvu=
	        
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