tendes Ministerium geschaffen werden, dessen Leiter. die
Koordinierung mit dem Ganzen verantwortlich durchführen
soll. Dieser Minister, ist. der, richtige Anwärter. für _ den
Posteddes Ministerpräsidenten.. (>=)... Ist_ein. solcher
Ministerpräsident gefunden, darf der Regent, als forma=
ler Träger der Regierung und deren Begugnisse angesehen
werden, ALllerGingskann sich Murhard nicht. ganz. mit
diesen Vedsnken anfreunden. Zwar hält.er eine Einrich=
ung wie die in Frankreich ausgedachte Vorstellung. inso:
fern für diskutabel, als die Einheitlichkeit. der Regie=
rung befördert wird. Er fügt. aber. sofort..an,. daß. solche:
besser xzz= erreicht werde durch eine Zuweisung mindestens:
der Hälfte der Gesetzgebung an die Repräsentativver=
sammlung. Dann aber begründet er seine Ablehnung des
Gesamtprojekts, indem er vor den Möglichkeiten warnt,
die der "Munizipal-Minister", (wie Murhard den Minister=
präsidenten nennt), herbeiführen könne, in deren Aus=
wirkung dieser Ministerpräsident zum mächtigsten Manne
im Staate werden könne. Immer wieder das Mißtrauen des
Liberalen gegen die mögliche Staatsomnipotenz!
Aus Phantasielosigkeit glaube man immer wieder, das
alte Mittel anbieten zu müssen: dem Regenten recht viele
Prärogative zusprechen! Sie haben damit die königliche
Würde mehr. geschädigt als gefördert... Deshalb ist. für
Murhard die Charte die bessere Verfassung, trotz vieler
Mängel, als die Verfassungsurkunde, die Karl X... in. den
Julitagen 1850 ausgegeben. Hätten die Bourbonen auf die
pelitischen Publizisten gehört, so wäre ihr Schicksal
anders verlaufen. Frankreich hätte sich nach. England
und Nordamerika richten sollen;..dann.wäre durch ein un=
getrübtes Funktionieren der Staatsapparatur ganz natur=
gemäß auch das königliche Ansehen ungeschmälert geblie=
ben. "Der König von SyrwRhrikkx Großbritannien ist darum
nicht weniger König, daß er jene Initiative eigentlich.
garnicht unter seine Vorrechte zählt" (=—).
Sodann wendet sich Murhard der umgekehrten Situation zu:
die Initiative der Gesetze fällt der Repräsentation der
Nation ausschließlich zu, und der Regent erscheint nur
als Mandatar des Volkes, beauftragt, die vom Volk be=