(Staatsverfassung und Staabtsverwaltung, 19516). Deshalb
lehnt Murhard die ausschließliche Gesetzgefing an den Re=
genten ab; geschieht es gar noch in der Form eines abeo=
luten Vetos, dann ist ihm ein "allmächtiges Nichtwollen"
verliehen.
Das haben die Nordamerikaner begriffen, als sie ihrem
Präsidenten nur das Recht der Zurückweisung für erneute
Überprüfung zuwiesen. Selbst der englische König weiß das.
Seine Minister sitzen in beiden Häusern und haben als
deren Mitglieder das Recht, Gesetzesvorschläge zu machen
und kein englischer König hat trotz seines Vetorechts
jemals in. der Praxis gegen dies Verfahren remonstriert.
Selbst gesunde Republiken haben dies Verfahren ohne Hem=
munggeübt. Meist haben sie Präsident und Regierung ein
gleiches Recht in der Gesetzgebung zugesprochen, dem das
gleiche Recht der Repräsentanten gegenübersteht. Bei glei=
cher Seteiligung muß nur darüber gewacht werden, daß die
Reihenfolge, die in den Kommissionen der Vorschlag zu
durchlaufen hat, nicht willkürlich gewählt wird. Murhard
empfiehlt, die Finanzgesetze zuerst dem Oberhaus und
zuletzt dem entscheidenden Unterhaus zu unterbreiten.
Also: es muß eine bindende Geschäftsordnung für den Werde=
gang eines Gesetzes geschaffen werden (ZZ
Murhard hält die ausschließliche Zuweisung der Gesetzes=
initiative gleich D. Hume für die ärgste aller negativen
Gewaltbefugnisse, die der regierenden Autorität zugespro=
chen werden könne. Was Murhard zur Begründung dieser Auf=
fassung beibringt, ist der geraffte Inhalt seiner Schrift
über das königliche Veto, die soeben von uns besprochen
wurde, Dabei wirft er einen Blick auf neuere Untersuchun=
gen, etwa die dem französischen Staatsrechtler Mounier
und His, die eine besondere Kammer königlicher Initiatoren
vorschlagen. (_>———) Murhard lehnt sie wie sein Freund
Rotteck als ine Le En Monarchie ab, Eher geht
er auf Wangenheims Schrift ein, der 1815 vom Fürsten zu=
nächst die Zusicherung verlangt, daß der durch die Vernußfif
gelenkte Wille bei ihm sich deckt mit dem, was der Gesamt=
wille verlangt. Dies zu erreichen, soll eine Art vorberei=