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die Lage der Umstände, unter denen die Verfassung mit
ihren Prärogativen zustande gekommen ist. Das wirkliche
Streben der Monarchie. ist, möglichst durch: recht viele
Konzessionen recht viel vom Aufgegebenen gleichsam hinte
herum doch wieder aufzuholen. Murhard hat das ursprüngli=
che Erbe des aufgeklärten Absolutismus, das den "guten
Fürsten" vordringlich apostrophiert, weithin aufgegeben.
Und so stehe es mit dem absoluten Veto, das man in einer
modernen Verfassung endgültig streichen müsse. Logisches
Denken und rechte Erfahrung kommen zu der Erkenntnis,
daß der Zenit der Monarchie in der republikanischen Mo=
Narchie erreicht werde, Und so kann eine republikanische
Monarchie keine anderen und größeren Rechte und Präroga=
tive dem Regenten zusprechen als eine rein republikanische
SH. 4265 Staatsverfassung dem Präsidenten ( )%
Damit kommt aber das Verfassungssystem wieder zurück zur
Urquelle aller Machtvollkommenheit, Majestät und Souverä=
nität, eben zur Nation selber (ebda).
Murhard bekennt, daß er den "republikanischen König" zu
einem Roi faineant machen wolle. Irrtümer und falsche
Anschauungen werde die ektive Politik schon abzustellen
wissen. Es werde die 4eit kommen, wo die Staatslehre der
repräsentativen Monarchie kein absolutes, sondern allen=
falls nur ein suspensivähnliches Hemmungsorgan anerkennen
werde (>=),