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hinten her dem Volk in den Rücken. Beispiel sei England,
WO man seit der souveränen Inthronisierung des Hauses
Hannover so verfähre und das absolute‘ Veto seiner Vor=
gänger praktisch beibehäalte, Dagegen wird die Besetzung
der öffentlichen Posten verfassungsgemäß den Ministern
zugesprochen, wenn auch der Monarch seine Zustimmung
formal abzugeben hat. Rechtlich lauern hier viele Ge=
fahren, wenn sie wohl auch kaum inszeniert werden, Der
Regent‘ kann auf die angedeuteie Weise jedes. Amt durch
Nichtgenehmigung des Ministervorschlags lahmlegen.. Die
eben erwähnte Ministerverantwortlichkeit hält Murhard
gegenüber einem rechtlich absoluten Regentenveto für
einen sehr kümmerlichen Schutz. Kann sie doch eigentlich
nur in negativen Fällen eintreten, während das absolute
Veto prinzipiell jederzeit zur Anwendung kommen kann.
Auch die Verflechtung dieser Vorgänge mit den Angelegen=
heiten für zurücktretende Minister und wie dadurch die
Alternativen aufgeworfen werden, eine Pension zu beziehe
oder Inhaber eines Ehrenamtes zu sein. Murhard vertritt
bei dieser am Rande auftretenden Frage den Standpunkt,
daß in einem Staatsetat für diese Angelegenheit Mittel
vorgesehen sein müssen. Bloß um der Ehre willen Bereit=
schaft zur Übernahme eines Ministeramtes zu erwarten,
betrachtet Murhard mit Mißtrauen in einem bürgerlichen
Staatswesen (=). Solche Unabhängigkeit kann‘ man nur
in England und USA, vielleicht noch in Frankreich und
den Niederlanden erwarten, Andererseits sollte man nicht
die Gefahr übersehen, die darin liegt, daß der Staats=
regierer auf solchem Wege alle möglichen Sinekuren
schaffen kann, auf deren Inhaber er sich politisch
stützen kann.
Indem sich Murhard dem Ende seiner Untersuchung nähert,
gie ein suspensives Veto in der konstitutionellen
Staatsverfassung zuläßt, eine Tatsache, die ihm in der
modernen Verfassungsgeschichte bemerkenswert ist. Die
Mehrzahl der modernen Verfassungen sind oktoyierte, d.h.
solche, die "vom Thron herab den Völkern als Gnadenge=
Ges In 417 schenke" zugesprochen wurden ( ). Wer diese Tatsache
Düchtern betrachist, dem geht mühelos aus, daß die
"Gnadenbeweise" nicht das Entscheidende sind, sondern