Frage des Regentenvetos in den Staatsgesetzgebungen noch
Weitlentfernt sei von einer eindeutigen Lösung, und. daß
die Staatsgelehrten hier noch viele Lücken zu schließen
hätten.
Wieder klingen Töne auf, die erkennen lassen, wie sehr
Murhard alles Republikanische symovoathisch ist. Und wenn
er auch weiß, daß sich diese Staatform nicht ohne große
Schwierigkeiten einführen 1äßt, so beschäftigt sich Mur=
hard mit sichtlichem Interesse mindestens mit solchen
Argumenten, die von seiten derjenigen Folitiker, ıdierals
republikfeindlich gelten, als gefährlicher Vorschub für
eine Republikanisierung angesprochen werden (—).
Dann aber kommt Murhard im Verfolg der Veto-Erörterungen
zu dem so wichtigen Problem des Verhältnisses von Monarch
Die-GetekesteH+a- Und Minister CV Allgemeine Verhaltensmaßregeln auf9
Green zusteilen hält Murhard nicht für sehr schwer; aktuell
wird erst der Einzelfall. Für dessen Lösung lassen sich
keine zwingenden Vorschriften aufstellen. Wenn ein kon=
stitutioneller Monarch das absolute Vetorecht besitzt,
dann wird sich zeigen, daß weder die Ministerverantwortuns
noch andere Mittel sich wirksam genug erweisen, den Mo=
Narchen zu zwingen, daß er, dem Repräsentativwillen gemäß,
dessen Träger die Volksversammlung ist, die Regierung als
$H.+4#7 “, 147 einzelner führe ( )
Aber noch ein anderes Mittel führt Murhard vor, das den
Regenten instand setzt, ohne Xechtsverletzung doch gegen
den reinen Gesamtwillen des Volkes vorzugehen, um auf
indirektem Wege dahin zu kommen, was auf direktem Wege
verboten ist. Dabei 1äßt sich der Zindruck aufrecht erhal-
ten, als sei das Verhältnis zwischen Regierer und Regier=
ten völlig“ in Ordnung: “Es geht hier aim das Ein- oder
Zwei-Kammer-System. Murhard findet es verdächtig, daß
fast alle modernen konstitutionellen Staatsverfassungen
an dem Zweikammer-System festhalten. Der Monarch weiß,
daß die von ihm in die Pairskammer Berufenen - sie können
im Bedarfsfalle an Zahl vergrößert werden = für den Ent=
wurf des Regenten stimmen werden, weil die Interessen der
Ges In 373 Pairs und des Königs wohl immer dieselben sind ( Ye
Dies verfahren sei unredlich: man fällt gleichsam von