Wie hätte ein Murhard zustimmen können zu Staatsrechts=
lehren seines L4eitgenossen Schmalz, der (in seinem
Deutschen Stastsrecht, 31n.1825 3.73 u.547 fr) verkündet
"Nur durch den Gehorsam aller ist die Freiheit aller
möglich" oder (in seiner Rechtsphildasophie 8.271) postu=
liert "Keinem Untertan kann auch nur die Untersuchung
erlaubt sein, ob der" Kekent mitikechtwoderinicht“zum
Regieren gekommen" (>=).
Und dann setzt sich Murhard mit Kant auseinander (= ).
Fast scheint es Murhard zu betrüben, daß auch Kant gegen
Volkserhebung ist, wenn der Philosooh in seiner Rechts=
lehre (8.174) schreibt: "Der Herrscher im Staste hat -
gegen den Untertan lauter Rechte und keine Pflichten ...
Wenn der .... Regent auch den Gesetzen widerführe .....
und wider das Recht der Gleichheit ..... , so darf der
Untertan dieserÜngerechtigkeit zwar Deschwerden, aber
keinen Widerstand entgegensetzen". Murhard meint, daß
Kant in der Praxis dem Regenten kein absolutes Recht zu=
Zu SE 129 gestehe, schon garnicht als Privatperson ( ). Völlig
widersprüchlich ist ihm Kants Lehre vom leidenden Gehor=
sam zu kuopeln mit dem Moralgesetz. Wenn der Untertan
ohne Widerspruch zu gehorchen habe, dann sei der Wille
des Regenten für den Untertan das bedingungslose Sittenz=
gesetz, und das unveräußerliche Bürgergesetz der Selbst=
bestimmung fällt fort. Es ist für Murhard unerklärbar,
wie Kant den Satz aufstellen kann, daß der Herrscher
als oberster Repräsentant des allgemeinen Wüllens gegen
den Untertan keinerlei moralische und sittliche Pflichte:
habe. Alle Staatsrechtler aus solcher santschen Auffas=
sung sind für Murhard indwskutabel. Petitionen, Vor=
stellungen statt Recht, allenfalls "GsfMe" zu fordern,
lehrt Murhard seine Kollegen von der X Journalistik, als
völlig veraltete Maximen zu streichen.
Müurhard unternimmt sodann einen Exkurs gegen die aus
Frankreich stammende und dort lebhaft diskutierte Dok=
trin derLegitimität. Ihre Verfechter sind die Ultras,
ihr Ziel ist die Restauration der Bourbonen ( >= ). Mur=
hard weiß, daß ihre Lehre auch in Deutschland manchen
Verfechter hat, ja, daß sie in gemilderter Form fallweise
auch in der deutschen Praxis digekutiert wird. Murhard