Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

3) Der FreßprgzeS, wegenanseines ArGikels "Stastsgerichtshort 
im Staabslexikon- „überiden wir berichteten. Jm Januar vird 
Murherd auf. unwürdige Weise verhaftet und durch die beleb- 
Sesten Straßen der Residenziins Castel,das Staatsgefängnis, 
ebgerührt.Gegen eine Kaution von 6000 Talsern wird er be- 
schränkt freigelassen,muß aber jede Reise nach außerhalb Kas 
Selzs,besonders ins tAusiand(z.B.nach Hann, Münden FE) Teich ge- 
Nehmigen lassenund sich bei der ausländischen Behöre melden 
und: die Heisung dort lin‘seinem Paß signieren lassen, Jm Juhi 
1555 wird. erizu- vier Monaten Gefägnis verurteilt und zum Tra- 
gen der Gerichtskostenzaußerdem bleibt das Schreib-und Druck- 
verbot für Hurhard- bestehen, Jm' Frühjahr,nach Ausbruch der Mär 
revolution 1848 ,wird das Verfahren niedergeschlagen. 
4) Jm Jahre 1852 wird Murhard vor eine Rechtskommission,die 
vom Kurfürsten. befohlen warjund aus Juristen der Universität 
besteht,nach Marburg/L. zitiert wegen angeblicher Majestäts- 
beleidigung, wir aber dann aufgrund des Gutachtens der Kommis- 
sion freigesprochenNatürlich muß Murhard die anfallenden Ko- 
sten zahlen, 
Friedbich Murhard reiht sich ein in eine langdKette der politisch 
Verfolgrten und wird damit zu. einem Märtyrer dan wie so viele, auf- 
Techte Männer des 18.und 19,Jahrhunderts.,.Niemand kann mannhafter 
fün seine politischen Vorstellungen, Überzeuzungen und Forderungen 
eintreten wie os beispielhaft Friedrich Murhard sein, ganzes Ieben 
lang getan Het.
	        
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