Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

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efsungen passiert u.von Murhard unter Überschrift"Die Kurhes- 
sischen Zustände" publziert.Ds kurhess.Justizministerium be- 
auftragte daraufhing das Gericht,gegen den Verfasser Anklage 
zu erheben,hebfi anderen Anklagen , MAX d "egen Verbreitung 
von Mißvergnügen"Wir fassen uns über dieses Verfahren kurz: 
Murheard wird u.d. 16.6.1845 verurteilt zu vier Monaten Gefäng 
nis, 00 Taler Geldbuße u, Iraguns der Gerichtskosten.Murhards 
Obergerichtsanalt(=Rechtsanwalt) pläriet auf Aufhebung dieses 
SpERGhe- nebesondste weist er den Vorwurf,digr Staatsregierung 
u.Öberappel lationsgericht u.also indirekt die Regierung U. 
die Majestät des Fürsten velefägt zu haben.Unter Berufung; auf 
las neueste Werk R.v.liochls lehnt der Anwalt das gesamte Ver- 
fahren,dea solche Urteile u.ihre BegBündugen nur bei Minister- 
anklagen durch den Staatsgerichtshof argumeintiert werden: köß 
ben. 
Darauf wird die Sache Murhard an das Oberappellationsgricht 
überwiesen.Es beginnt ein neuer Abschnitt des Prozesses. 
Murhard greift in seiner,Selbstverteidungsschrift (28.4.1846) 
diese Gedanken auf"Mit. Grund heben ausgezischnete Rechtsge- 
Lehrte. din Feenkpetsteo heißt es da= haben,wie in den meisten 
deutschen Staaten"Censieren u.. dann bestrafen", als; unsittlic} 
bezeichnet...Wäre esehrenvoll für Deutschland, ilMdicser Bezie- 
hung anderen Grundsätzen zu huldigen als jenseits des Rheins 
unter der Restauration" (Ger.Aktn.3.29,31.138).Murhard pole- 
siert gegen Gentz,der das kurhss.Pressegesetz für Publzisten 
günstiger nent als die Pressefreiheit,weil es dem Schreber 
Schutz vor Staatsgealt Diebe. (Ger.Aktn.531.18) Was soll. man 
davon halfen,daß mit dem Reichstagsabschied vonSpeier 1570, 
die Reichspolizeiodrnung von AB ie ABS Koiserliiche Edikt 
Ve (= 1012 HDETr Mujestätsbeleidiegung angezogen werde .Das 
alles ist eine Verfälschung des Bundespressegesetzes u. ver 
stößt gegen die kurhess. Verfassung,dic. im S$ 37 alle alten 
Regkhhsgesetze aufhebt. Außerdem:nach der Jukirevolution hät 
te niemand einen solchen Spruch gefällt,der übrigens in sei- 
nen Ausmaß viel zu hoch angesetzt iSb. 
Daraufhiny/ß® wird Murhard wegen sines Artikel"Staatsgerichts 
hof in vorläufige Freiheit gesetzt gegen Hänterlegung von 
5000 Talern Kaution. Trotzdem muß er sich jede Reise genehmi- 
gen lassen wegen Gefahr der Flucht.Murhard bezeichnet sich 
als vielzu viım ide = Kinweis auf sein Erlebnis während seint 
Prückreise uas dem Archipelagus =,ferner sei er zu alt/u.um 
5ns Ausland zu kommen,fehlten ihm die füssigen Mittel.Kaum
	        
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