Träger, womöglich das ganze Volk, werden äevolutionäre
genannt. Nur Gleichmäßigkeit des Sprachsgebrauchs kann
viel Verwirrung vermeiden, besonders dann, wenn man ein
solches Unternehmen heuchlerisch als "Reformation" be=
zeichnet (ebea)., Murhard polemisiert hier gegen Kant,
der den Unterschied (Metaphysische Anfangsgründe der
Rechtslehre, S.178) nicht anerkennt und nur eine Umwälzur
WR F+ofru. von oben für rechtmäßig hält ( ).Murhard setzt ausein-
62 ander, daß Revolution und Xeformation wesensgleich und
Nur dem Grade nach verschieden sind. Er fügt bei, daß
fürstliche Reformatoren, wie die Geschichte lehrt, viel
häufiger Revolutionäre ohne Rechtsgründe werden. Umände=
rung der Rechtsgesetze - sie kann viele Gründe haben -
verdient den Namen Revolution; sie ist gerecht. Alles
andere ist Usurpation oder Hochverrat, je nachdem ein
Teil oder das Ganze um persönlichen Vorteils willen um=
gestürzt wird.’ Und so fährt Murhard fort, die gängigen
Begriffe im politischen Leben zu klären.
Auch das ist falsche Deutung, wenn man Revolution stets
in Verbindung bringt mit Gewalt. Revolutionen können ge=
waltsam oder gütlich sein. "Ob sie gewaltsam oder gütlich
geschehe, jedesmal und jederzeit ist ein solches Unter=
nehmen eine, Revolution, woraus; dann folgt, daß nicht ge=
rade jede Staatserschütterung und Staatsumwälzung mit
Empörung verknüpft zu sein braucht" (_—). Die Juli-Re=
volution ist eine echte Revolution. Sie wäre nicht ein=
getreten, wenn die Staatsmacht alles das, was dem Ver=
nunftrecht und den Zeitverhältnissen nicht entspricht,
schon längst reformiert hätte. Unterläßt die Staatsmacht
solche Reformierung, wirä sie von unten her erfolgen;
und es wird sich zeigen, daß den Völkern dazu das Recht
WR 6 zusteht ( ).
Murhard nimmt für sein Thema höchste Aktualität in An=
spruch. "Nur wenn der Staatsbürger seine Rechte kennt,
ist er im Stande, richtig zu beurteilen, was in vorkom=
menden: Fällen zuztun? "oder zu unterlassen die Pflicht
ihm: gebieten mag. Undies gibt Fälle. .0.... wo es zur
Pflicht, -zur heiligen“ flicht für-den Bürger wie für“/den
Menschen werden kann, nicht in feiger Indolenz bloß zu
WR 193 dulden und zu gehorchen" ( ). “In“£freien Staaten wie