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wird“zwei„ drei Janre spater Zu Grabe Kevragen wie /all-
zeit vorher. Preußen weist einen scheinbar neuen Weg
Mit 2 Kammern, aber dem Veborecht des Königs, derweil
manin Österreich die Armee fest in der Hand hält. Alleg
was errungen 180, 71rd rückgängig gemacht; die Polizei
hat als oberste Aufgabe, den Liberalismus zu unterdrücke
Die alten Gegner — neben anderen. such die Kirche —rühre
sich wieder, dazu kommen Strömungen aus dem Bereich der
Romantik, ja sogar solche aus dem Denken eines: frühen
Sozialismus. was daraus erwächst, nennt sich Lezitimis=
mus und 1äßt seine Herkunft wie 4ielsetzunz leicht erken
nen Oftrsindses die Besten der Nation, die noch immer
glauben, die Leistung der Yreiheitskriege habe ein An=
recht auf Honorierung; sie’ müssen aber mit Betrübnis
erkennen, daß anstelle der, idealen Ziele’ nur’ Lächerlich=
keiten wie ein deplazierter Traditionalismus, die sogen.
Teutomanie, ins Kraut schießen, Nichts vom kämpferischen
Elan; dafür Beschaulichkeit des Biedermeiers, der allen=
falls auf Vermehrung seines Privatbesitzes ausgeht. In
abgewandelter Form nimmt auch das am Ende der Freiheits=
kriege aufgekommen}e Nationalgefühl einen derartigen
Auslauf. In Resignation ziehen sich die potentiellen
Führungskräfte in ihre Studierstube zurück.
Dieser zemäßigte Liberalismus ist gerade noch tragbar
für die Reaktion. Man schaut sehnsüchtig aus nach den
englischen, den amerikanischen Vorbildern; wer dazu fä=
hig, verfolgt die Verhältnisse in Frankreich, Doch brauc
dieser Zustand einer noch so geringen Befeuerung, und
es’ wird evident, daß der Liberalismus immer noch lebt.
Immer wieder erregen die UÜffentlichkeit Presseprozesse.
Meist sind es sacaliche Belanglosigkeiten, um die es
sich handelt. Vor und nach Karlsbad gehen die reaktio=
nären Regierungen meist mit unerhörter Strenge gegen all
Verstöße gegen Fressesachen vor, im Änschluß an die
Julirevolution wahrt man mehr den Schein des Rechtsgan=
ges, indem man die Bundespressegesetze zu scähützen vor=
gibt. Meistes aber handelt es sich bei derartigen Ver=
fahren um Zweckprozesse, die gegen eine Persönlichkeit
des Öffentlichen Lebens gerichtet. sind, wobei der Initia
tor die Regierung wie auch die. Bevölkerung sein. kann.