47
Straße ist Friedrich Murhard zur letzten Ruhe gebettet,
Kein Stein, kein anderes Zeichen kennzeichnet das Grab
üieses Getreuen,. Lie vorhandenen amtlichen Vermerke nennen
nur die Abt. 7 als den Sereich, in Gem die KNuhestätte Murs
münell. Auskunft hards zu suchen 156 ( Ye
cl. Frieclhofsamtes
Welcker aber kündigt in einem Zusatz zu dem von Murhard
verfaßten Artikel über die englische Stastesve-rfassung den
Tod des "ehrwürdigen Veteranen Murhsrä" an ( >— ).
Wir möchten dieses, Kapitel, nicht abschließen, ohne wenig=
stens noch einmal die Aufmerksamkeit auf jenes Dokument
hinzulenken, surf Grund dessen die großartige Bibliotheks-
stiftung der Brüder Murhard. zustande zekommen ist... Das:Do=
kument trägt den Titel: "Testament. und Codiecill.der Ge=
brüder Hofrath Dr.friedrich. Wilhelm August: Murhard. und
Dr.Johann Carl Adam Murhard. von. Cassel",
Die also geschaffene Bibliothek so1lkien Namen tragen "Mur=
harä’sche Bibliothek der Stadt Cassel"Y das Testament soll
veröffentlicht werden. In beicen Maßnahmen 1äßt sich eine
ganz bewußte Absicht beobachten, da den Leser dieser Ge=
samtdarstellung nicht überraschen wird.
Zur Universälerbin wird die Stadt Kassel eingesetzt. Ihr
fallen allZ materiellen und finanziellen Hinterlassenschaf-
ten zu. Insbesondere wird als Crundstock für die Biblio=
theksgründun g der Betrag von 100: 000 Talern festgelegt.
Die übrigen Werte bestehen vornehmlich aus Häuser- und”
Liegenschaftsbesitz, der sich über das ganze Stadtgebiet
erstreckt, vor allem aber an der wilhelmshöher Allee ges.
legen ist. Hier, wo die’ Brüder ein kleines Sommerhaus
besitzen (s.Abb.) solle inmitten einer ausgedehnten Park=
anlage die Bücherei ihren Platz finden.
Das gesamte Erbe soll den Namen "Murhsrd’sche Stiftung!
tragen. In Z 28 SS wird der umfassende Fragen- und Notwen=
digkeitskomplex erörtert und zukunftweisend beantwortet.
Dabei wird nicht nur der ausgesprochen wissenschaftliche
Charakter der Bibliothek festgelegt mit dem Hauptakzent
auf der staatsrechtlichen-politischen und nationalökonomi=
schen Literatur, sondern es werden in gleicher Umsicht
die Behandlungsweise, Ausleihe und Pflege der Bücherbestän-
de bestimmt. Ebenso werden alle Personal- und Aufsichts=