Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

Es 
einzige aekierung, die einen Mitarbeiter desS Lexikons 
den Frozeß zemacht nat. Die: kurhessische: Regierung, die 
gerade dabei ist, SG: lvester Jordanı zu üinhartiseren, sicht 
in Murhards Artikel einen Angriff. auf ihren Staavsgerichbts 
hof, von dem seinerzeit üGie 4inisteranklage gegen Hassen= 
Pflug erledigt rurde,) Die damalige Behandlung des Falles 
Hassenvflug£ stieß. auf heftigen UnwilLlen in 0er Öffent= 
lichkeit.‘ Bald tauschen‘ nun aber die einzelnen. Behörden, 
um einen. "Fall Hassenoflug”" zu vermeiden, ihre Deurteilun-® 
gen über den pp.,Murhard aus, im denen es u.28. heißt, der 
genannte Verfasser soll der hier wohnhafte Hofrat Dr. Fried 
rich Murhard sein, ein Individuum, das übernaupt, in dem 
Rufe eines gehässigen Zeitschriftenkorrespondenten steht” 
C ) Ger-Akten ( )ı 
An einem Januar-Morgen des Jahres 1844 erscheint der Polf- 
zeidirektor Kobert mic einigen Polizisten in der Wohnung 
Murhards am Königsplats Ecke Königstr. Unter nicht gerade 
rücksichtsvollen Formen wird Aäurhard nach stattgehabter 
Haussuchung abgefüirt. Bei bitterer Winterkälte muß der 
65 jährige mann wie ein Verbrecher den Weg durch die be= 
lebtesten Straßen der Stadt zum Staatszgefängnis im Kastel. 
an der Fuldabrücke antreten, Jort wird er in eine vergib= 
terte ZEL1IS SiNZESDPSTTT, und ein rolizist, den er vergeb= 
ich tn ein Nebenzimmer zu legen bittet, hält bei ihm Pag 
und Nacht Wache. Murhards Brüder Karl setzt sofort alle 
seine Bekanntschaften.an maßgebenden Stellen in Bewegung 
und erreicht &r7 zuletzt, daß. sein Bruder gegen Erlegung 
einer Kaution von:6.000:- (4). Talern vorläufig; aus: der 
Haft entlassen wird bis zur Gerichtsverhanädlung, bei täg= 
licher Meldung auf dem Polizeirevier. Erst nach 1 1/2 Jah: 
ren, im’ Juni 1845, erfolgt] die Verurteilung) zu 4.Monaben 
Gefängnisiung:3CCr Talern’ Geldstrafe wegen öffentlicher 
verl&umderischer Äußerungen gegen ädie kurhessische Staats 
Urteil i. Nachip, Tegierung und wezen ÄAnreizung zur Unzufriedenheit ( ) 
Die Anklage wegen Majestätsbeleidigung wird ‚fallen gelas= 
sen; die Gerichts-, Untersuchungs- und Haftkosten hat 
Murhard zu erstatten. 
Murherd legt nstürlich sofort‘ Berufung ein gegen diese 
allein schon in ihren Außlagen ungewöhnlich h arte Be= 
strafung (am "Anhang" _ Fotokopie). Allenthalben wird 
nach diesen aufschreckenden Ereignis die 4urhardsche
	        
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