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für.die Bürger. Diese und ähnliche Forderungen sind
apriori eingeboren.. Solchen Standpunkt vertritt auch
neuerdings R.v.Mohl. Auf solcher Srundlage beruht seit=
her die Auffassung K.Th.Welckers. Wo konkrete Dinge ge=
meint sind, kommt auch anderes, z.B, die Theokratie zum
Auge, Murharg aber fordert einen säkularen Staat, in
dem als Endzweck die bürgerliche FJreiheit herrscht. End=
zweck des Staates ist Murhard die gerantierte Verwirk=
lichung des als vernünftiges Programm versprochene
Eu. SF. 36F Äechtssicherung, also der Rechtsstaat ( ).
Der Rechtszustand ist der Endzweck jeder staatlichen
Verbindung.
Wie sieht nun ein Staat aus bei solcher Grundlegung?
Schon die Antike hat den Xechtsstaat gekannt. Höhere und
allgemeine Zwecke laufen nebeneinander her. Andere End=
zwecke des Staates gehören der bürgerlichen Sphäre an,
die überwölbt wird durch die metaphysischen Erörterungen
Zu. St 243 innerhalb der konkreten Staatslichkeit ( ). Murhard
kommt damit zu folgenden Ergebnissen: unter der These
der Rechtssicherung in Freiheit werden die Sicherung
des Eigentums und aller eingeborenen Rechte des Menschen
und des Bürgers gefordert. Dabei hat die moralische
Vervollkommnung alles zu gewinnen. Glückseligkeit als
Endzweck anzubieten ist abwegig, weil sie der Rechts=
sicherung unterstellt werden müßte. In solchen Rechts=
staat wird-ohne den Status des Rechts zu verletzen -— die
Erziehung des Menschengeschlechts durch stete Verbesserw
der Institutionen zur Pflege des Wahren, Guten und
Schönen als ständige Aufgabe des Staates wirksam geför=
dert. Die Sicherung der menschlichen “Grundrechte ist
das “eichen eines Staates, dessen Endzweck die Freiheit
ist und auf die Peförderung der mm=m moralischen Voll=
kommenheit abzielt. Murhard stellt die Rechtssicherung
an.die Spitze seiner “edanken über Freiheit. Als näch=
stes folgt die 4ivilgesetzgebung. Jede Furcht vor Ver=
nächlässigung dieser “echtssicherung wird ausgeräumt.
Als fünfter Mittelzweck ist für Murhards Yenken das Res=
sort der Polizei- und Militärgerechtsame eingerichtet.
Ihr folgen an letzter Stelle die Finanz- und Verwaltungs
Bu St 367% Angelegenheiten ( Yo