Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

Deben bewirken 7önnen. Mir Ihn gehört Unter Glie "sllgemeiz 
VOrä&uSszZussiZzZeNden Staa bsburgerlichen Aschte unsCreißis 
und wesentlich des JZechbt, für das Wohl des Ganzen, von 
welchen man 2inen Je50.ndteil bildet, sich zu interessies 
ren, und diesem Interssse Lemäß in dem nach den Grundbes= 
SGimmunzen des Gesellschaftsvertrags nicht verbotenen, 
miCchin eriaubßten Umfang und Rab zu handeln" (Init,3.370-1) 
Dazu ist notwendig, daß aie Bürger eines Staates sich in 
politischen Versammlunzen zusammenfinden dürfen, und zwar 
deGderzeif und SO Oft 1rgend das Bedurinis rere wire, Es 
Ist darauf zu achten, daß In solchen vorübergehenden DOo= 
iitischen Versammlungen ein Vorsitzen-der gewählt Wird, 
der mit Hilfe einiger Beisitzer die Geschäftsoranung hand= 
habt und Sorge trägt, daß nichts Gesetzwidriges geschieht 
(Init.S.337-39). Der Vorsitzende erteilt den Rednern das 
Wort und macht sie, falls es sich um unbekannte Leute han= 
delt, mit dem Publikum bekannt. Die Aussprache hat frei 
und ungehindert vor sich zu zehen und jedermanf/äas echt; 
auch wenn es’ gegen die W“illensrichtung der Xegierung ist, 
seine persönliche meinung zu äußern. So wird eine derartig 
Versammlung "das Luftloch" - wie Edmund Burke es ausdrückt. 
Vder Stästsmaschine, wodurchialler giftigen Dünste, die 
ädem Ganzen gefährlich werden möchten, ihren Ausweg finden" 
(Init.5326). Besonders sind diese Versämmiungen der Ort, 
an dem üie Wibtglieder des Parlaments"Gelegenheit nehmen, 
nochmals die Gründe vorzutragen, zu entwickeln und zu vers 
teidigen, welche in dem Hause, wozu sie gehören, den er= 
warteten Erfolg nicht hatten. Der getäuschte Staatsmann, 
der gestürzte Minister finden gleichfalls hier die Tür 
für ‚sich offen; sie können das ganze Gewicht ihres Einflus: 
ses und ihre Verbindungen hineinbringen; sie können jede 
Spannader anstrengen, um die Versammlung unter die Zahl 
ihrer Schildträger anzuwerben" (In1it,.83.323). Undgbarer Un= 
sinn erscheint ihm deshalb die Auslegung des S& 39 der 
württembergischen Verfassungsurkunde, der zufolge den 
Abgeoräneten verboten wird, in derartiger Fühlung mit 
ihren Wählern zu bleiben (ebd. 5.373). 
Das Recht zu öffentlichen politischen Versammlungen, das 
Recht auf eine freie Presse, in der zu diesen Versammluns= 
gen aufgerufen wird, und in der ihre Themata und Ideen
	        
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