"50
wird der allgemeinen Verknöcherung begegnet, die manche
Staaten so schwer belastet (><). Die eben genannten
Zwecke eignen sich vorteilhaft als Hauotzweck des
Staates.
Was nun in diesen Grenzen aufgebaut wird, muß Sich legi=
timieren durch seine Vernünftigkeit. Moralgesetze können
ebenso wenig Hauptzwecke werden wie die Naturzwecke.
Auf solche Weise wird der 2lauptzweck des Staates ermit=
telt; er öffnet ein weites Felg alles dessen, was - ge=
mäß dem Hauptzweck - direkt vom Staat erledigt werden
kann. Dazu kommt dann jener Aufgabenbereich, der olme
Mithilfe des Staates überhaupt nicht oder nur sehr un=
vollkommen gelöst werden kann.
Die Ansichten der Staatsrechtler über den Zweck des
Zu. St. 129 Staates ( ) können wir kurz fassen, da es hier um
Auseinandersetzungen zwischen Persönlichkeiten geht, die
zum größten Teil heute so gut wie vergessen sind. Inzwi=
schen haben sich die führenden Politiker innerhalb der
Praxis - mehr als Hochschullehrer - weithin über den
Hauptzweck des Staates geeinigt. Umso unerfreulicher
ist das Streiten über die Möglichkeiten und die Rangord=
nung der Nebenzwecke, Trotzdem ist diese Divergenz schon
seit der Antike lebendig. Man denke an die Staatslehre
Platös in Auseinandersetzung mit der eines Aristoteles.
Ein Heänis im Bemühen um Einheitlichkeit ist die Ver=
wechselung des Hauvotzweckes mit den Nebenzwecken, vor
allem davon, wenn durch falsche Annahme ein vorgeschobe=
ner Teilzweck stillschweigend als fauptzweck angenommen
wird. Murhard nennt als Wesen des Hauptzweckes die Auf=
gaben des Staatszweckes; d.h. Hauptzwecke sind diejenige
Angelegenheiten, die ohne den Staat niemals in wünschens
werte Ordnung gebracht werden können. Es sind das dieje=
nigen Aufgaben, die dem Staate pflichtgemäß zu erledigen
zufallen. Oberster Zweck ist auch für Murhard die Frei=
heit. Am besten wirkt sich das aus, wenn zwischen dem
Menschen und dem Bürger keine Spannung besteht (ebda).
Haller leugnet jeden Endzweck ües Staates. Er spricht
dem Staate einzig die Aufgabe zu, ein Mort der Glückse=
Ligkeit und Freiheit zu sein, und zwar einzig für die