Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

"50 
wird der allgemeinen Verknöcherung begegnet, die manche 
Staaten so schwer belastet (><). Die eben genannten 
Zwecke eignen sich vorteilhaft als Hauotzweck des 
Staates. 
Was nun in diesen Grenzen aufgebaut wird, muß Sich legi= 
timieren durch seine Vernünftigkeit. Moralgesetze können 
ebenso wenig Hauptzwecke werden wie die Naturzwecke. 
Auf solche Weise wird der 2lauptzweck des Staates ermit= 
telt; er öffnet ein weites Felg alles dessen, was - ge= 
mäß dem Hauptzweck - direkt vom Staat erledigt werden 
kann. Dazu kommt dann jener Aufgabenbereich, der olme 
Mithilfe des Staates überhaupt nicht oder nur sehr un= 
vollkommen gelöst werden kann. 
Die Ansichten der Staatsrechtler über den Zweck des 
Zu. St. 129 Staates ( ) können wir kurz fassen, da es hier um 
Auseinandersetzungen zwischen Persönlichkeiten geht, die 
zum größten Teil heute so gut wie vergessen sind. Inzwi= 
schen haben sich die führenden Politiker innerhalb der 
Praxis - mehr als Hochschullehrer - weithin über den 
Hauptzweck des Staates geeinigt. Umso unerfreulicher 
ist das Streiten über die Möglichkeiten und die Rangord= 
nung der Nebenzwecke, Trotzdem ist diese Divergenz schon 
seit der Antike lebendig. Man denke an die Staatslehre 
Platös in Auseinandersetzung mit der eines Aristoteles. 
Ein Heänis im Bemühen um Einheitlichkeit ist die Ver= 
wechselung des Hauvotzweckes mit den Nebenzwecken, vor 
allem davon, wenn durch falsche Annahme ein vorgeschobe= 
ner Teilzweck stillschweigend als fauptzweck angenommen 
wird. Murhard nennt als Wesen des Hauptzweckes die Auf= 
gaben des Staatszweckes; d.h. Hauptzwecke sind diejenige 
Angelegenheiten, die ohne den Staat niemals in wünschens 
werte Ordnung gebracht werden können. Es sind das dieje= 
nigen Aufgaben, die dem Staate pflichtgemäß zu erledigen 
zufallen. Oberster Zweck ist auch für Murhard die Frei= 
heit. Am besten wirkt sich das aus, wenn zwischen dem 
Menschen und dem Bürger keine Spannung besteht (ebda). 
Haller leugnet jeden Endzweck ües Staates. Er spricht 
dem Staate einzig die Aufgabe zu, ein Mort der Glückse= 
Ligkeit und Freiheit zu sein, und zwar einzig für die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.