3m) Murnsra, der konsurukbive Denker.
In diesem Abschnitt unserer Gesamtanalyse zent es um Murharı
den konstruktiven voligischen Denker, den seine jahrzehnte=
lange Erfahrung und Vertrautheit mit stastsrechtlichen Ge=
danken und politischen Keslitäten dazu drängt, aus diesem
Baumaterial zu neuen Vorstellungen zu zelangen.
Es muß daran erinnert werden, was schon an deren Orten über
Murhards Stellung zu den Erscheinungsformen des Repräsenta=
Givsystems als Dvparlamentarisehe Vertretung gesagt worden
ist; die Zusammensetzung auf Grund eines möglichst allge=
meinen und gleichen wshlrethte und die Zinrichtung nur einer
Kammer. Diese Gedunken finden ihre vertiefte Begründung
durch die aus der Volkssouveränität hergeleiteten Vorstel=
' Jungen vom Gesamtwillen. Von diesem Mittelpunkt aus wird
vor allem die Zinrichtung einer Pairskammer auf das heftig=
ste als "Machiavellismus“ verworfen (kgl.Veto. 3.5314), ja
der Grundsatz der Gewaltentrennung getadelt. (eba. 4.212 u,
INiG.8. 100), und damit an Robespierres Darlegunzgen in.der
französischen Naticnalversammulung erinnert (Redslob: 8.8.0,
S. 201). Im übrigen wird jedoch dieser Geüäanke keineswegs
in den Vordergrund gestellt, sondern durchaus von dem aner=
kannten Grundsatz der Gewaltentrennung überwogen. Läuft
dieser in der Richtun g des Lurhardschen Liberalismus im
Gegensatz zu Locke —- wontescuieu auf eine Zweiteilung hin=
8uS, SO wird ebenso und gleich typisch für diese Kreise,
deren Mittelpunkt wieder am besten Rotteck abgibt, das
jenem Prinzip innewohnende Hemmungsprinzip umgebogen zum
Streben harmonischer. Wechselwirkung, worin ebenso, wie schon
9fG angedeutet, die alten rationalistischen Grun dräfte d®%
Gieser venkrichtung Ausdruck finden, wie auch Finflüesse der
franzögischen 1iberafen Doktrin vor und‘ in der Julirevolu=
tion, besonders der gerade von Rotteck hochbewerteten Lehren
Benjamin Constants (cfr.Donatowski:'"Der Parlamentar ismus
in’Gäer Lehre Ben)j.Constanta" Z.d,ges,.Gtaatswissenschaft
54.653/1907)-
Eine allzu scharfe Spaltung der Gewalten führt nach Murhard
zum beiderseitigen Gegensatz und zur Absicht, den andern
zu überwinden, Handelt es sich um Regierung und Regierte,
so Ist diese Trennung in ihr:n Folzen ebenso verwerflich
als in: ihren Grundlasen falsch bei der Annahme eines Gegenz