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insbinktartig erteclzt'". (ebd. S.65).7 Dem) aaticnalisten
ist alles Instinktartige ein. niedriger Kultaurgrad;idarum
muß die auf der Grundlage der Rechtsidee sich entwickeln
öde "eympatletische Denkart": Hancrin hendimit“deri moralis
schen “rteilskraft in. einem Volke lebendig werden (ebd.
8.66). Durch”sie:wird)’der® Standpunkt! gewonnen, "wolesizur
Pflicht, zur heiligen‘ Pflicht für den? Eürgerewiel für den
Menschen werden) kann, nicht in’ feiger, Iindolenz bloß:-zu
dulden uBü zu gehörchen" (ebd.5.12), sondern "alles daran
Zu setzen, daß in Gem’ Lande, welches: er, bewohnt; und
unter dem Volke, zu dem er gehört, die Gerechtigkeit sa=x:
so! genau zehaäandhabt werde, alsıer Golches” im Schoße seiner
Familie wünscht‘ und) zu. erreichen. sucht, und)der. daher?”
Lieber sein Leben hingibt, als daß er duldet, daß willkürs
liche Gewalt statt der Gesetze seine Mitbürger beherrscher
(ebd. 367).
Damit erkennt‘ murharö: das‘ widerstandsrecht des Volkes’ an.
In langen Belegen aus’ der. Geschichte: des Staatsrechts bis
in die, Antike: hinauf sucht er seine Auffassung: zu: stützen
und wendet sich zegen die, von denen diese Lehre abgelehnt
wird. Besonders sind es wieder‘ Kant. und seine Anhänger,
mit. denen er! sich Aauseinsndersetzt.. Kants Lehre. vom, unbes=
ädingten und leidenden Gehorsam, selbst bei Verletzung
des Gesellschaftsvertrags, erscheint ihm als unhaltbarer
Widerspruch zu Kants eigenem moralischen System. Wenn der
Untertan/ alles’ tun soll, was der Regent befichlt,- denn
wäre der’ wille des Regenten zum absoluten Sittenzesetz
erhoben und damit das Selbstbestimmungsrecht und das MoO=
ralgesetz hinfällig.
Den Kantschen Geuanken, daß kein Richter im Streit zwisch«
Volk und Regie ung erstehen könne, findet er schon bei
dem berüchtigten Salmasius: und tut ihn mit. der Beweisfüh=
rung aus Welckers "Letzten Gründen" ab, daß objektives
Recht keineswegs durch das) Richteramt entstehe,.: "Das: Rich:
teramt ist vielmehr nur aa, die Anwendung des objektiven
Rechts zu erleichtern und es lassen sich: Möglichkeit und
Wirklichkeit von Rechtsverhältnissen auch ohne Richteramt
nachweisen" (Widerst.,.Recht 3.155). Im Hinblick auf den
Gedanken der Volkssouveränität ist es ihm ganz "unerklär=
bar”, wie Kant den Satz aufstellen konnte, der Herrscher
im Staate, das ist nach ihm der oberste Gesetzgeber, wel=