Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

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ZesaRt oder Testgestellt 156, und muß Solange als vorhans 
den und gültig anzesshen werden, als nicht das Gegenbeil 
ausdrücklich versbredet worden ist. Und “8nz ebensO ‚... 
Sagt ein Volk, wenn es Zu einem Menschen 8286, z3 Du 
SOllst unser Regent sein, Zugleich: du sollst uns dem all- 
gemeinen Willen zemäaß regieren" (Widerstahdsrecht 3,1626? 
Unter Kinweis auf die Verhältnisse in ängland. und Nordames 
Fika (Sbd.S.127) GritG. er der lLächerliichen Revolutionsfiurch 
entgegen, als ob. durch Anerkennung des. Widerstandsrechts 
wie überhaunt aurch politische # Theorien das Volk zu 
deren Mißbrauch verleitet werde (ebd.3.409); im Gegenteil, 
es liegt darin meist.ein wuell bürgerlichen Mutes, Außer= 
dem.ist_ es übernaurt. falsch, von. einer Neigung. des. Volkes 
ZUr. EMDÖFUNg ZU SPFrechen. ‚Was Sich die Untertanen.alles 
bieten lassen, grenzt oft an das Unglaubliche und. "der 
bloße Leichtsinn macht xäine devolution, wenn er sich zuch 
ünüberlegt. in ihr Gefolze miscn6. Lin Volk, das sich zu 
diesem Äußersten entschließt, muß das Außerste erduldet 
haben" (ebü. 3.51). Vom Yiderstandsrecht in der Form der 
Revolution kann nur. da zesprochen werden, wo ein Rechts= 
zustand in der Gesellschaft dadurch gegründet wird, daß 
Regent und Regierte, Herrscher. und. Beherrschte durch. wech= 
selseitige Rechte und flichten miteinander verbunden sinc 
(ebd. S.24), und wo es sich um eine Bewegung der Masse 
handelt, üdie zwar immer von einem oder wenigen ausgeht, 
Wäeren Kührnheit im rechten Augenblick die Massen mic sich 
fortreißt" (ebd.3.34). Dabei liegt die Emıy=IsEkE psychi= 
sche Möglichkeit weniger in dem, WEXMXENEKXNESKXÄHEYXXNWANKÄNK 
ZEsSZEIERE "was dem Volk geschieht, sondern vielmehr in 
dem, was es über das, was ihm geschieht; urteilt" (ebdi 
3.63). Wie der hensch, der etwa unter der Staatsform des 
Despotismus in -primitiver Rcheit. dahinlebt, "sich nicht 
so hoch erhebt, daß er sein Leben mit Vorsatz daran, wagt, 
um nicht im Elend seine Tage zubringen zu dürfen" (ebd. 
5:65), so ist auch eine Volksempörung, die nur aus der 
Empfindung ohysischen Elends erfolgt, "noch keiner moras= 
lischen Würdigung fähig. Sie gehört ihrer Möglichkeit 
nach unter die Natur-, nicht unter die Freiheitsgesetze. 
Die Einsicht in das Unrecht ist gar keine Folge einer auf 
sittliche Motive sich gründenden ÜberZegung, sondern viel: 
mehr bloß durch den Trieb der Selbsterhaltung gleichsam
	        
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