Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

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als eine der unvollkommensten Verfaszsungen angesehen 
wurde" (ea. 2.2820). Vielmehr wird die Fiktion von der 
Übertragung in der Ausübung des Gesamtwillens angenommen 
im Verhältnis zur Belassung seiner Substanz bei der 
kKömmittierenden Gesamtheit des Volkes, und.dadurch, daß 
Nallzeit bloß eins Bevollmächtizung zur Ausübung der 
Ö£fentlichen Gewalt namens der Gesamtheit, nie aber von 
Sciten dieser eine Veräußerung ihrer ursorünglichen 
Heches stactrindet" (ebd. 5,15), der Gedanke von der Uns 
SitElichkeit der Kncaußerung des Persönlichkeitsprinzips 
im Wesen der Volkssouveränität nach Rousseaus Beweis= 
führung festgehalten (ebd. 3.357). 
Hergeleitet aus dem Gedanken der natürlichen. Freiheit um 
] verflochten.mit dem. Geseillschaftsvertrag wird die: Volks= 
SOUVeränität.zum Zentralpunkt des-Staates und die: Erör= 
terung des Gesamtwillens auf repräsentativer Grundlage 
zum Harmonie schafrfenden. Organisationsmotiv. Die ursprün; 
Lich nsturgemäße.Einheitlichkeit der Volkssouveränität 
litt nach Murhard am stärksten unter der historischen 
Ausbilüiung des erbmonarchischen Staates mit dem Gipfel= 
punkt der Legitimität. Den Schutt, den man in die reine 
quelle gesenkt hat, gilt es auszuräumen und in genugsam 
angedeutetem. Hinblick auf die Gleichheit in der Ursprüng-» 
Lichkeit des bürgerlichen und volitischen Rechts der 
gleiches Stimmrecht zu allen Stsatsanordnungen und glei= 
che Teilnahme an den Vorteilen des Staatsvereins entspre= 
chender Ausdruck sind, die ”rage aufzuwerfen, wie eine 
Aussöhnung mit der zumeist bestehenden monarchischen 
Regierungsform ermöglicht werden kann, 
Mit, dieser Frage werden die bisherigen hauotsächlich 
philosoohisch-staatsrechtlichen Erörterungen zu Gunsten 
mehr politischer zurückgedrängt. angesichts der Verhält«= 
nisse in den. deubschen Staaten. Grundsätzlich muß. mit 
dem Legitimätätsgedanken gebrochen werden, daß es eine 
besondere Klasse von Menschen gäbe, die vor anderen zur 
Regierungsführung‘ begabt; sei (Vollsour-S. 5); andererseits 
ist. Volkssouveränität. durchaus nicht "Abhänsigkeit der 
im Staate aufgestellten Staatsgewalt von den zufälligen 
Meinungen des großen Haufens". (ebd.3.53). Es muß vielmehr 
in der Volkssouveränität "Kants Selbstgesetzgebung der 
Vernunft" (ebd.S.5Jerblickt werden, und dann verliert sie
	        
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