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nach liberalen Gesichtsounkten eingebetteb sein sollen,
ist in frühns?en Kuniteln umschrieben worden und wird in
einigen Haustfragen Such Noch weiber unten Lenandelt werden
Zu diesen 7rauen trigbt die Diskussion von jenen Stastsformer
die als Abarten erscheinen wie Theokratie, militärdiktatur,
aristoökratische Clizarchie, und selbst einmal die repräsen=
fative Demckratie stellt Murhard hierher, wenn die Kommit=
tenten alle zechte abzeben (Stastslex. 1854 5E0.,I a,8,0.
Ss. 457 1f,), Als ulinterzrund und als höchst ideales Ziel
erscheint doch stets die Stimmung des Republikanismus auf
repräsentativ-demokratischer Grundlage ohne jeden absolu=
tistischen Faktor irrendwelcher Rechtsentäußerungen, wobei
allerdings zu sagen ist, daß Murhard nach der Richtung hin
nie über ine gewisse Stimmung hinauskommt.
Wenn die Erhaltung des.5Staates das Wichtigste sein muß,
wofür der Mensch.seine Kräfte einsetzt (Zw.d.St. 5.5853),
und wenn dieses Gebot sich in der”staatgesellschaftlichen
Kardinaltugend" (Staetslex. 18417 Bd. XII "Datriotismus"
S.336) des Patriotismus sichtbar und wirksam formuliert,
20 sind es nur die Remubliken,. im denen recht eigentlich
der wahre Patriotisnmus statthaben kann (Staatslex.ebd.) Wo
Preiheit und. Sittlichkeit sich. begegneh, da "ürBngt der
erhabene Begriff des Opfers in die Gemüter". (ebd.), ‚und
wenn so über der am Boden der Heimat haftenden. Liebe zum
Vaterlande eine höhere sittliche Vorstellung erwächst, die
den Bürger zum echten Kosmopoliten eruebt, so kann eine
solche Gesinnung "natürlicherweise nur da in der Staatsge=
sellschaft zur herrschenden werden, wo die Staatsgenossen
die Überzeugung. hegen und nähren, daß das Gemeinwesen die
Mutter und die Stütze alles Privatglückes sei” (ebd.). Nir=
gends ist dafür bessere Möglichkeit als.in der, organisch
aufgebauten Republik, und die heutigen Monarchien können
sich dem nähern, wenn durch Verfassung und Staatseinrich-
tung der individuellen Souveränität des Staats-Chefs Schran
ken gesetzt werden (ebd.). "Das Wohl der Majorität der
StaatsKgenossen bleibt der Grundsatz, und daß zur Erreichung
desselben nie unrechtliche£ und unsittliche Mittel in An=
wendung gebracht werden dürfen" (Zw.d.St. 5.213).
Fragt man nach den Grundlagen und dem Herkommen dieser An=
Schauungen Murhards vom Staate, so sind sie vor allem zu=