einmal nach außen hin die Selbständigkeit und Unabhängig=
keit des Staates resichert sein muß, damit das Volk frei
und‘ nie als Sklave eines anderen erscheint, und ebenso nac
innen eine fezze Urdnung das Ziel ist, MakxE damit der EKin-
zeine in seinen vielseitigen Ärbeits- und Schaffensmöglich
keiten redeihen an (0m.0.506. 0.0267). MIC den Hittelin der
Dasitiven Rschtsordnung darf der 368586 Aber nur da an dem
Einzelnen herantreten, wo. es zum Zwecke der Übereinstim=
mung- im Ganzen notwendig 156, Oberster Grundsatz in seinem
Verhältnis zum Individuum, dessen Selbsözweck außer Frage
steht, ist der Gedanke' der Unabhängigkeit des Zinzelmen=
schen; und wie der Staat nie weiter gehen kann, "als daß
er dem auf etwas Inneres gerichteten Streben der Menschen
die Bahn-durch :&ußere Crdnung ebnet und sichert” (ebd.8. 36
so wird derjenige Staat "am meisten die höheren Zwecke
erreichen, weicher mehr ein freieres Wirken der. Bürger
anzuregen und. zu leiten als durch unmittelbsres Gebot
selbst zu wirken sucht" (ebd). Diese ‚Unabhängigkeit des
Menschen ist seine Freiheit und zwar derart, daß die aus-
sere Freiheit nicht von der. inneren zu brennen ist, und
in der Herrschaft des Rechts und ihrem Korrelat der Ges
rechtigkeit sich als wittliche Orünung und Hauptgrund des
Staates enthüllen (evd. 5.266). Damit nähert er sich doch
wieder Kant, wenn er Recht und Gerechtigkeit "zwar nicht
das einzige, oder vanz höchste Gut des Staates" nennt,
"sber doch das erste Element desselben, mithin auch die
unumgänglich notwendige Bedingung alles dessen, was sonst
noch in und durch den Staat geschehen soll (ebd. 3.160).
Wenn ausdrücklich die Aufgsben des Staates über das Rechts
phänomen herausgeschoben werden, so wird diese Erscheinugg
ebenso begleitet äüurch die unverkennbare Proteststellung
des Individuums. in seiner ureigenshen öphäre gegen die
staatliche Allmacht.
"Das Wohl; das wir Privatwohl‘ nennen, will der Staat nicht
schaffen, das soll der Bürger selbst sichü“schaffen" (ebd.
8.279); auf dem Wege der verwirklichten Rechtsidee wird
jedoch in der kraftvollen Entwicklung eines sinnlich-ver=
nünftigen Lebens ein öffentliches Bürgertum erstehen (ebd.
5.157-59), und "die vor allem vom Staste zu 18sende Auf=
gabe ist daher, auf dem einfachsten Weze und mit Ausübung
möglichst geringer Mittel, mit mindester Beschränkung der