Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

einmal nach außen hin die Selbständigkeit und Unabhängig= 
keit des Staates resichert sein muß, damit das Volk frei 
und‘ nie als Sklave eines anderen erscheint, und ebenso nac 
innen eine fezze Urdnung das Ziel ist, MakxE damit der EKin- 
zeine in seinen vielseitigen Ärbeits- und Schaffensmöglich 
keiten redeihen an (0m.0.506. 0.0267). MIC den Hittelin der 
Dasitiven Rschtsordnung darf der 368586 Aber nur da an dem 
Einzelnen herantreten, wo. es zum Zwecke der Übereinstim= 
mung- im Ganzen notwendig 156, Oberster Grundsatz in seinem 
Verhältnis zum Individuum, dessen Selbsözweck außer Frage 
steht, ist der Gedanke' der Unabhängigkeit des Zinzelmen= 
schen; und wie der Staat nie weiter gehen kann, "als daß 
er dem auf etwas Inneres gerichteten Streben der Menschen 
die Bahn-durch :&ußere Crdnung ebnet und sichert” (ebd.8. 36 
so wird derjenige Staat "am meisten die höheren Zwecke 
erreichen, weicher mehr ein freieres Wirken der. Bürger 
anzuregen und. zu leiten als durch unmittelbsres Gebot 
selbst zu wirken sucht" (ebd). Diese ‚Unabhängigkeit des 
Menschen ist seine Freiheit und zwar derart, daß die aus- 
sere Freiheit nicht von der. inneren zu brennen ist, und 
in der Herrschaft des Rechts und ihrem Korrelat der Ges 
rechtigkeit sich als wittliche Orünung und Hauptgrund des 
Staates enthüllen (evd. 5.266). Damit nähert er sich doch 
wieder Kant, wenn er Recht und Gerechtigkeit "zwar nicht 
das einzige, oder vanz höchste Gut des Staates" nennt, 
"sber doch das erste Element desselben, mithin auch die 
unumgänglich notwendige Bedingung alles dessen, was sonst 
noch in und durch den Staat geschehen soll (ebd. 3.160). 
Wenn ausdrücklich die Aufgsben des Staates über das Rechts 
phänomen herausgeschoben werden, so wird diese Erscheinugg 
ebenso begleitet äüurch die unverkennbare Proteststellung 
des Individuums. in seiner ureigenshen öphäre gegen die 
staatliche Allmacht. 
"Das Wohl; das wir Privatwohl‘ nennen, will der Staat nicht 
schaffen, das soll der Bürger selbst sichü“schaffen" (ebd. 
8.279); auf dem Wege der verwirklichten Rechtsidee wird 
jedoch in der kraftvollen Entwicklung eines sinnlich-ver= 
nünftigen Lebens ein öffentliches Bürgertum erstehen (ebd. 
5.157-59), und "die vor allem vom Staste zu 18sende Auf= 
gabe ist daher, auf dem einfachsten Weze und mit Ausübung 
möglichst geringer Mittel, mit mindester Beschränkung der
	        
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