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ist dies: nicht zo zu! verstehen, als: ob: der Staat: unmittel=
bar! bezwecke, die in ihm vereinigten: Menschen jeinzeImn ZUr
den Menschheitszweck zu erziehen, zumal die bessere und
ciefere Seite der arziehung., die Bildung zum Sitte Kichen
insbesondere, den menschen: weniger‘ von außen her, a1s: von
innen, von ihn seibat und seiner eigenen. Anregung: Kommen
muß, sondern weil der =tast durch mancheriei Einrichtungen,
weiche Eich mit Lorteschreitender. Kultur. din ihm undıwkiurch
Seine Unterstützung‘ und Garantie für Ge Lstesbildung und
ungestörten Lebensgenuß allmählich erstehen können KERKEx
und erheben werden, mittelbar die Ausbildung des Menschen=
tums zu erleichtern und zu befördern geeignet ist" (ebd.
3.355). So: erwächst dem Staat das Recht und die Ff£licht
zum Erzichung, ber‘ nur soweit es sich um die Tein mensch:
1Liche Erziehung handelt und die mit: dem Telos der Sittiich:-
keit "in der religiösen Erziehung einen festen Grund hat"
(ebd, 5.347). Wie möglichste Vollkommenheit und möglichste
Vollendung der menschlichen Natur im ohysischer und ıgei=
stiger Beziehung das Wesen humanitärer Kultur ausmachen
und’ wie‘ solche Aultur niemals in einem wohl möglichst
rechtlich geordneten Naturzustand erreichbar (ebd. 8.319),
sondern als "Niederschlag aus gem Zerstörungsvrozesse alle:
Individuellen (ebd. 3.595). erscheint... so "darf daher ge=
schlossen werden, daß die menschlichen Anlagen hienieden
nur in der Gattung vollständig entfaltet werden sollen und
dies von der Natur durch die Bildung der Menschenvereine
bezweckt wird" (ebd, 8. 395). Damit beruft: «sich Murhard auf
Kant (Idee einer allgemeinen Geschichte 2...) ‚und findet
so die Aufnahme dieses Zweckbereichs unter die mittelibaren
Aufgaben des Staates nicht etwa willkürlich bestimmt, SOon=
dern vom "Gesetz der Natur unveränderlich und gebieterisch
festgesetzt Zw .duSt.. 3.567).
In stark bedinzendem Verhältnis zu dem ersten steht der
zweite Zweckkomplex des Staates. Es sind die vornehmlich
zivilisatorischen Aufgaben, die Herrschaft über die Natur,
die Kenntnis ihrer Kräfte und ihre Nutzbarmachung. Ebenso
die Abwendung und Verhinderung arler Störungen, die der
menschlichen Tätigkeit gefährlich werden können, "und wo
dies nicht möglich ist, gemeinschaftliches Tragen äder Un=
fälle, um solche wenigstens dem Zinzelnen weniger fühlbar
zu machen" (ebd. S.143/44). In der Realisierung eines sol=