S_Sehyla nit Lamas Vorseoser He Zehen ee — eh
N m Rotteck 4,2. sich /Murherd vornehmlich zm_-.
setzt. Nemerhin erscheint les angebracht, semen Protest
hervorzuhsien und in würdigender Vorwegndhme seine noch
folgenden ocs siven Zwecksetzungen üdsf Stastes auf das
allerstärkst: zu datonen, wies uch schon von änderer
Seite geschehen ist Ddandbuch Mer Politik, iei%ig RT
1914, BA. 1° ©.63 H.v.FrdagK), daß Murhard zuerst die
dreifache N teleolägischer Tätig=
keit geschieden, wie/Männ in dedstaatsrechtlichen Litera
tur über Holtzengdetff (Prinzipien d& Politik 1870-72);
in Jellineks Xaatslehre (za. On ihre heute
allgemeinzgiMtige Formulierung gefunden hat ws Sicherumgs
heitszwetk, Rechtszweck im Sinne der Fortbildums. des
On des Staates und Kulturzweck mit einmal zivNisa=
ia KR le A Ce Bes
Drei Zentren sind es, von denen aus der Staat zur Konstis
fuierung und Erfüllung seiner Zwecke und damit seiner
Wesenhaftigkeit kommt (Zw.d.St. S.143 ff). Erstens ist es
die Erziehung des Menschengeschlechts und seine moralisch
Ausbildung zur inneren Freiheit, zur Selbstzucht, “zur
Herrschaft der Vernunft und des reinen Willens über die
rohe tierische Sinnlichkeit" (ebä.). Es ist der Zwecks
bereich, der den Staat in eine bestimmte Beziehung setzt
zu dem Endzweck der Menschheit überhaupt; er ist ebenso
sehr nur mittelbarer Aufgabenbereich des Staates, wie
umgekehrt nie die staatliche Bindung von Menschen einge=
gangen werden darf, wenn dadurch die Annäherung an den
Endzweck der kenschheit unmöglich gemacht wird. Mit Welcke
wendet. er sich in der AuffäßSung, daß der Staat zwar
Mittel der sittlichen Existenz des Menschen, aber nie
das sittliche Leben selbst sei, ausdrücklich gegen Hegel
(ebd, S.243); niemals kann das Sittengesetz unmittelbar
zum Fundamentalsatz eines Staates gemacht werden. Und
doch äüreht sich der Staat "um den Menschheitszweck wie
um seine eigene Achse" (ebd. 5.5320). "Ein Glanzpunkt der
Ziviläsation” (ebd. S.529) ist ihm diese höhere Ansicht
vom Staate, die alle Rechte und Pflichten des Bürgers
unter die: Forderung der Humanität stellt und in: ihrer
Erfüllung dem Staat grundlegende Aufzaben zuweist. "Doch