Full text: Joh. Karl Ad. Murhard, (1781 - 1863), Staatsökonom und Wirtschaftspublizist aus der Frühzeit des deutschen Freihandels (Teil 2)

S_Sehyla nit Lamas Vorseoser He Zehen ee — eh 
N m Rotteck 4,2. sich /Murherd vornehmlich zm_-. 
setzt. Nemerhin erscheint les angebracht, semen Protest 
hervorzuhsien und in würdigender Vorwegndhme seine noch 
folgenden ocs siven Zwecksetzungen üdsf Stastes auf das 
allerstärkst: zu datonen, wies uch schon von änderer 
Seite geschehen ist Ddandbuch Mer Politik, iei%ig RT 
1914, BA. 1° ©.63 H.v.FrdagK), daß Murhard zuerst die 
dreifache N teleolägischer Tätig= 
keit geschieden, wie/Männ in dedstaatsrechtlichen Litera 
tur über Holtzengdetff (Prinzipien d& Politik 1870-72); 
in Jellineks Xaatslehre (za. On ihre heute 
allgemeinzgiMtige Formulierung gefunden hat ws Sicherumgs 
heitszwetk, Rechtszweck im Sinne der Fortbildums. des 
On des Staates und Kulturzweck mit einmal zivNisa= 
ia KR le A Ce Bes 
Drei Zentren sind es, von denen aus der Staat zur Konstis 
fuierung und Erfüllung seiner Zwecke und damit seiner 
Wesenhaftigkeit kommt (Zw.d.St. S.143 ff). Erstens ist es 
die Erziehung des Menschengeschlechts und seine moralisch 
Ausbildung zur inneren Freiheit, zur Selbstzucht, “zur 
Herrschaft der Vernunft und des reinen Willens über die 
rohe tierische Sinnlichkeit" (ebä.). Es ist der Zwecks 
bereich, der den Staat in eine bestimmte Beziehung setzt 
zu dem Endzweck der Menschheit überhaupt; er ist ebenso 
sehr nur mittelbarer Aufgabenbereich des Staates, wie 
umgekehrt nie die staatliche Bindung von Menschen einge= 
gangen werden darf, wenn dadurch die Annäherung an den 
Endzweck der kenschheit unmöglich gemacht wird. Mit Welcke 
wendet. er sich in der AuffäßSung, daß der Staat zwar 
Mittel der sittlichen Existenz des Menschen, aber nie 
das sittliche Leben selbst sei, ausdrücklich gegen Hegel 
(ebd, S.243); niemals kann das Sittengesetz unmittelbar 
zum Fundamentalsatz eines Staates gemacht werden. Und 
doch äüreht sich der Staat "um den Menschheitszweck wie 
um seine eigene Achse" (ebd. 5.5320). "Ein Glanzpunkt der 
Ziviläsation” (ebd. S.529) ist ihm diese höhere Ansicht 
vom Staate, die alle Rechte und Pflichten des Bürgers 
unter die: Forderung der Humanität stellt und in: ihrer 
Erfüllung dem Staat grundlegende Aufzaben zuweist. "Doch
	        
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