Full text: Friedrich A. W. Murhard, (1778 - 1853), Staatsrechtler und politischer Publizist im vormärzlichen Liberalismus (Teil 1)

lich sogar über die Elbe hinaus in ein gemeinschaftliches 
politisches Denken eingeführt, das allen restaurativen 
Strömungen zu Trotz links wie grechts des Rheins, im Norde 
wie im Süden, bei Wk Wahrung räumlicher Verschiedenheit 
und in Bewältigung besonderer Ereignisse der Vergangenheit 
und Gegenwart sich doch weithin auf gleichen Bahnen bewegt 
Was das vorab für die Geschichte des Liberalismus, ja der 
gesamten deutschen Geschichte bedeutet, kann hier nicht 
weiter verfolgt werden. Wie sich solche Situationen real 
und personell gestalten, soll an unserem Untersuchungsbei= 
spiel dargelegt werden. 
Wir müssen aus begreiflichen Gründen darauf verzichten, 
eine umfangreiche kritische Analyse der verfassungsmäßigen 
Einrichtung zu geben, die in jedem damaligen Staat neuer - 
Prägung und so auch im Königreich Westphalen die Staats= 
gewalt ausmachen. Vielmehr wollen wir uns auf diejenigen 
Kernstücke beschränken, die teils Erfüllung älterer For= 
derungen, teils Neuschöpfungen eines modernen Staatsgefüge: 
sind. Dabei soll die ursprüngliche Konzeption im Vorder= 
grund stehen und die weniger wichtigen Einrichtungen und 
das häufige Versagen des Gedankens in der Praxis in zweiteı 
Linie verbleiben ( =="), 
An der Spitze des Staates Westphalen steht der König (Art. 
6 d.Verfassung). Nach dem Vorbild der französischen Verfas:Ä 
sung von 1791 liegt der Rechtsgrund des Königtums in der 
Verfassung, die in Westphalen zunächst den Namen "Konsti= 
tution" trägt; eine Formulierung, die schon damals umstrit-:2 
ten ist. Napoleon, der die Verfassung am 15.11.1807 nach 
eingehender Prüfung persönlich unterschrieben hat, 1äßt 
die königliche Souveränität weitgehend einengen durch kai= 
serliche Sonder- und Vorrechte, Das gilt für des Königs 
Aussenpolitik, während er im £xw Inneren unbeschränkt bleit 
Die westphälische Verfassung kennt nur das Einkammer-Syster 
obschon Frankreich am Zweikammer-System festhält, Frankreic 
hat ursprünglich auch das Einkammer-System gehabt, das aber 
dann zur Republik und schließlich zur Schreckensherrschaft 
führt. Deshalb teilt die Direktomvialverfassung von 1795 
die Volksvertretung und gewinnt "im Rat der Alten" ein re= 
tardierendes Element gegenüber dem Umsichgreifen der Ten= 
denzen, die mehr und mehr damals in der Zweiten Kammer um + 
gehen. Die westphälische Verfassung sucht dieses hemmende
	        
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