Full text: Friedrich A. W. Murhard, (1778 - 1853), Staatsrechtler und politischer Publizist im vormärzlichen Liberalismus (Teil 1)

f) Die Gewalbenteilungx _hach deukschem Denken, 
Murhard sevzt sich auch mit dem %4entraloroblem der damali= 
gen gen Staatsrechtler mit der Gewaltenteilung auseinander. 
Drei Persönlichkeiten müssen hier zenannt werden: Montes= 
quieu und - mit Abstand - Murhard s Lehrer L.Schlözer und 
Kant, 
Montesauieu nimmt für Murhard den vordersten Platz ein, 
Der Ausgangspunkt für die Montesouieuschen Vorstellungen 
ist seine originale Geschichtstheorie mit ihren rationalen 
Gesetzmäßigkeiten. Auf derart reichlich konstruktiven 
Grundlagen beruht die Äerrschaftsverfasiung eines Volkes 
und Staates. Mit einer komplizierten Apparatur wird eine 
Gewaltenteilung legislativen, exekutiven und juridischen 
Charakters entworfen, mit denen der Zustand der allseiti= 
gen politischen Freiheit des Volkes sichergestellt werden 
soll, Um dieses dentrum kreist bei Montesquieu die Fülle 
der Argumentationen in praktischen Vorschlägen. Sie:sind 
durchsetzt von den typischen Elementen des Rationalismus, 
Sie enthalten viel Richtiges und Zukunftweisendes, aber 
auch manches heftig Umstrittene, Kommentierungen zur eng= 
l1ischen verfassung gibt es genug. Das so gestältete Prinzin 
der Gewaltenteilung, niedergelegt im klassischen "LL1esprit 
des Lois", wird dann zur Urkunde des europäischen Libera= 
lismus. Murhard folgt den Montesauieuschen Gedanken fast 
ohne Einschränkung. Das gilt für die Methode wie, mit Ein= 
wendungen, für die Inhalte des großen Staatsrechtlers, den 
im Temperament Murhard häufig überrundet durch einenRadis 
kalismus, wie ihn Montesauieu nicht kennt. 
Sicheriich durch emotionale Zlemente gefördert, geht, schon 
früh ein starker Einfluß zu Murhard über von seinem hoch 
HS verehrten Göttinger Lehrer August Ludwig Schlözer KBE. 
5 Schlözer gehört zu den Vertretern der Gewaltenteilung. Wie 
sich diese Lehre bei Schlözer herausbildet, wie sie niemals 
zur klaren Formulierung Montesquieus durchstößt, 1s8G ty= 
pisch für den werdenden Liberalismus. Hier liegen die An= 
knüpfungspunkte an Montesquieu. Von ihm übernimmt Schlözer 
den Linienverlauf von der Familie bis hin zur Gesellschaft 
und ihren jeweiligen Oränungen auf der Grundlage des Ver= 
trags. Dabei bleibt er ab von demokratischer Gleichheit. 
Der Staat differenziert die Rechte und Pflichten des im
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.