auch in vielem dam etT stellten. Allerdings steht daneben
auch die geringe Interessiertheit Mosers an. der Philosophie
Was Moser mit seiner positivisteachen Arbeitsweise und
auf Grund seines stunenden Tatsachenwissens anbietet, ist
die reife Ernte eines aufgeklärten Absolutismus. Moser
verteidigt einen verlorenen Posten, Das Schicksal des
Alten Reiches, dem seine Verehrung gehört, ist besiegel$.
Das unbestechliche Recht will Moser für jedermann gegen
Fürsten- und Adelswillkür verteidigen, echtes Christentum
gegen heuchlerische Frömmelei. Der Kaiser hat an der Spitze
ganz Deutschlands zu stehen; er ist der gekrönte Menschen=
freund. Das alte Staatsrecht let nicht starr, wie so Viele
aus der Schule Chr.,Fr.Wolffs behaupten; es ist durchaus
anpassungsfähig an veränderte Situationen und Gedankenströz
me, wenn die nur vor der Vernunft bestehen können. Man
sollte sich um das Wiederaufleben der Landstände bemühen,
statt mis philosophischen Spitzfindiskeiten seine Zeit zu
vergeuden. Allerdings hat Moser noch keine Vorstellung
der Beziehung von Recht und Staat, kaum eine Ahnung von
dem Wollen und der Größe mm eines Friedrich II. von Preußer
oder zar Kants. Umso klarer sicht er die Notwendigkeit,
jede politische Lage, jeden fHechtsfall als einmalig zu
behandeln. Mit unbestechlichem Blick hat er ständig. den
Fürsten und den Beamten im Aspekt, ganz so, wie .es später
äer Liberalismus tut. Sein Sohn Friedrich v.Moser tritt
dieses; Erbe des Vate%B/Fr.Mosers Schrift "Der Herr und der
Diener" (1786) wird zum Vad£mecum aller damaligen fort=
schrittlichen Menschen. Fr.v.Moser leiGet ein modernes
Prinzip der Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten aus
dem alten Beichsrecht ab. Das Gottesgnadentum bezeichnet
er als überholt, ja, er stellt das Recht über den Fürsten,
wie es früher unbestritten war. Moser meint nicht den mo=
dernen liberalen Rechtsstaat; aber Neues meldet sich in
solchen Gedanken. Wie Schlözer findet Kurkarg Moser den
Unterschied eines echten Gesetzesstaates und einer absolu=
tistischen Willkürherrschaft. Daß ihm sogar ein zeitgemäßer
Nationalgefühl nicht fremd ist, bezeugen seine SchriftgA
"Vom deutschen Nationalgeist” (1765) und seine "Patrioti=
schen Briefe" (1767). Nur das Unterscheidende behält seine!
wesentlichen Platz. Die Moser stehen himmelweit hinter den
Forderungen zurück, die bei ganz anderer Frage- und Ziel=