Full text: Friedrich A. W. Murhard, (1778 - 1853), Staatsrechtler und politischer Publizist im vormärzlichen Liberalismus (Teil 1)

auch in vielem dam etT stellten. Allerdings steht daneben 
auch die geringe Interessiertheit Mosers an. der Philosophie 
Was Moser mit seiner positivisteachen Arbeitsweise und 
auf Grund seines stunenden Tatsachenwissens anbietet, ist 
die reife Ernte eines aufgeklärten Absolutismus. Moser 
verteidigt einen verlorenen Posten, Das Schicksal des 
Alten Reiches, dem seine Verehrung gehört, ist besiegel$. 
Das unbestechliche Recht will Moser für jedermann gegen 
Fürsten- und Adelswillkür verteidigen, echtes Christentum 
gegen heuchlerische Frömmelei. Der Kaiser hat an der Spitze 
ganz Deutschlands zu stehen; er ist der gekrönte Menschen= 
freund. Das alte Staatsrecht let nicht starr, wie so Viele 
aus der Schule Chr.,Fr.Wolffs behaupten; es ist durchaus 
anpassungsfähig an veränderte Situationen und Gedankenströz 
me, wenn die nur vor der Vernunft bestehen können. Man 
sollte sich um das Wiederaufleben der Landstände bemühen, 
statt mis philosophischen Spitzfindiskeiten seine Zeit zu 
vergeuden. Allerdings hat Moser noch keine Vorstellung 
der Beziehung von Recht und Staat, kaum eine Ahnung von 
dem Wollen und der Größe mm eines Friedrich II. von Preußer 
oder zar Kants. Umso klarer sicht er die Notwendigkeit, 
jede politische Lage, jeden fHechtsfall als einmalig zu 
behandeln. Mit unbestechlichem Blick hat er ständig. den 
Fürsten und den Beamten im Aspekt, ganz so, wie .es später 
äer Liberalismus tut. Sein Sohn Friedrich v.Moser tritt 
dieses; Erbe des Vate%B/Fr.Mosers Schrift "Der Herr und der 
Diener" (1786) wird zum Vad£mecum aller damaligen fort= 
schrittlichen Menschen. Fr.v.Moser leiGet ein modernes 
Prinzip der Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten aus 
dem alten Beichsrecht ab. Das Gottesgnadentum bezeichnet 
er als überholt, ja, er stellt das Recht über den Fürsten, 
wie es früher unbestritten war. Moser meint nicht den mo= 
dernen liberalen Rechtsstaat; aber Neues meldet sich in 
solchen Gedanken. Wie Schlözer findet Kurkarg Moser den 
Unterschied eines echten Gesetzesstaates und einer absolu= 
tistischen Willkürherrschaft. Daß ihm sogar ein zeitgemäßer 
Nationalgefühl nicht fremd ist, bezeugen seine SchriftgA 
"Vom deutschen Nationalgeist” (1765) und seine "Patrioti= 
schen Briefe" (1767). Nur das Unterscheidende behält seine! 
wesentlichen Platz. Die Moser stehen himmelweit hinter den 
Forderungen zurück, die bei ganz anderer Frage- und Ziel=
	        
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