5) Das absolute Herrschaftsprinzip und seine
fürstlichen Reformer.
Wenden wir uns nun den maßgeblichenSPersöhlichkeiten zu
AMemdereN mehr oder weniger een barenvEiStüssenTauf
Würhard während dieser frühen Jahre. Zunächst sollen die=
Jenigen Staabsrechtler ung Politiker erwähnt werden, die
ihrem Berkommen nach am engsten mit den alten Vorstellun=
zen verbunden bleiben. Es sind dies @vemfer-rmnfreudigen
Fürsten.
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=. An der Spitze dieser Männer hat MFWeETiCHELGr,/ seinen
Platz. Murhard hat in den entscheidenden Antworten die
höchste Achtung für den Preußenkönig. Es 1äßt sich aber
nicht übersehen, daß es sich, wie der Zeit eigentümlich,
/ bei dieser Achtung nicht um eine solcher echter Herzens=
wärme, sondern um eine konventionelle handelt, die nir=
gends über das optisch Sichtbare zu den tieferen Wesens=
zügen, wie etwa denen des eingeborenen Herrscherwillens,
vorstößt. So erblickt auch. Murhard. im Werk des Souveräns
die Ausformung eines Herrschaftsauftrags, wie ihn die
damalige Vorstellung vom "guten Fürsten" umschließt. Der
Fürst. hat die Pflicht, üie Wohlfahrt des Untertans: zu
fördern und zu sichern, während der Bürger in allem, was
er tut. und anstrebt, diese Glückseligkeit zum Ziel‘ hat.
Murhard ist aber nicht voller Vertrauen gegen die Absich=
ten und Potentialitäten des Fürsten, Hätte üurhard von
& Friedrichs Verachtung der Masse gewußt, von der Ablehnung
Montesquieus oder gar Rousseauscher Gedanken, so wäre sei:
ne Distanz zu Friedrich noch stärker zum Ausdruck gekom=
men. Im einzelnen gehört Murhards Sympathie, wie allent=
halben in der Zeit des frühen Liberalismus, der Säkulari=
sierung des Staates, etwa in der Besitz£rage der Domänen
oder.in kontrollierten Finanzen, in der Toleranz undıin
der Friedrich zu Unrecht zugesprochenen völligen Beseiti=
gung aller Reste polizeistaat@gicher Funktionen (>=).
Eine Ahnung hat Murhard aber doch gehabt von den epochaler
Leistungen “riedrichs, weit intensiver und in größerem
Zusammenhang gesehen als die Masse seiner Zeitgenossen.
So das hohe Lob für die Rechtskodifizierung, für ein ge=
schultes Beamtentum. Hingegen bleibt seine Anerkennung
konventionell gegenüber den Bestrebungen, eine moderne