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Ar kein unbedingtes Veto,denn dieses gestattet kei-
ne Jdentifizierung des Fürsten mit der Staatsgesellschaft (X:
Vet.297)"Der wahre Repräsentativstaat weiß nichts von einem
eigenen, vom Volke unabhängigen Fürsbenrecht;zes ist mir beim
Prinzip der sogen. Volkssouveränität garnciht denkbarzjein. absSc
Lütes Veto kom m5 mir sogar als Widerspruch vor'(KalvVet. VII
"Nur in dringenden Ahlsnahmefällen,wenn es um eine ganz wich-
time Sache geht,wo der Regent eine neue Versammlung von Re-
präsentanten für notwendig Hält,soll der Fürst ausnahmsweise
ein bedingtes Vatorecht, ein sogenamntes suspensives,erhal-
ten" (ebd, XXXIII)Der Regent wird in seiner bisher skizzierten
Stellung davon nicht berührt;der Regent solil"sinen freien,
aber keinen eigenen Willen baben"(ebd.85) Übrüägens meint Mur-
hard im Hinblick auf England,daß ein reödhter MHonsrch,der es
gut mit dem Volke meint,ein Veto iberhaupt nicht nötig habe,
w Woil er sich niemals dem Parlament entgegenstemmen werde,da
das Parlament den vernünftigen Gesamtwillen repräsentiere(Kg]
Vet.55)Murhard empfiehlt(der Sicherheit wegen),&@us der Empi-
ie seiner deutschen Verhältnisse,wo sich Fürst und Volk fasıi
überall in Fechterstellung gegenüberstehen,daß zwischen beir
den das Gremium der Minister legitim zu platzieren.
Die zeitgenössische Diskussion geht damals um das. absolute
oder üas suspensive Veto.,lurhard 1äßt aufgrund seines konse-
Juenten Denkens nur im äußersten Ausnahmefalle ein suspensi-
VeS Veto zu,Jas absolute Veto birgt für Murhard die Gefahr
der Despotie;denn. welche bedeutenden lachtmittel habe der
Monarch in seinem Heer und in seinem Beamtentum,deshalb re-
gieren in Deutschland immer noch die Fürsten und nicht die
; Völker(Ges.Jn,17).,Murhard steht wieder einmal am linken: Flü-
gel der Iiberslen.Die Heeren,Spittler,Zachsriä, Jordan, Rottec}
und viele andere sind für das «bsolute Vebtozäuch 3.Constant
gehört dazu.Nur Rotteck,Welcker und schließlich Dahlmann trei
Pen sich zuletzt mit Murhard,wenn: sie such bis dahin mit ganz
anderen,weit weniger treffsicheren Argumenten arbeiten,Und
Noch einen Schritt weiter wagt sich Murhard vor,wenn ev je-
üem Bürger das Recht mund zum Gesetzesvorschlag zubilligt(ebd.
221 u.395)Dazu gehören als Voraussetzung Pressefreiheit und
politische Vereine,die Murhard erst selten Parteien nennt.Hie
Soll die politische Orientierung und Diskussion von Angeleger
heiten stattfinden ,worsus sich dann eine Formulierung heraus-
kristallisiert, die später dem Parluıment vorgelgt wird mit
der Bitte um Überprüfung und schließlich gar Erhebnung zum
Gesetz. führt.