Dieses Kontrollkorps steht gleichsam vor der Schwelle des
Vo 269 Konstitutionalismus ( ). Murhard stellt sich in dieser
Frage (>= ) zu den Gefolgsleuten Rousseaus. Rousseau be=
1äßt dem Volk alle wesentlichen Rechte, der Regent ist
bloßer Kommissär des Volkes.
Im Zusammenhang mit diesen Fragen erhebt sich das Problem,
ob eine Republik oder eine monarchische Herrschaft die
bessere sei? (>) Ob die Volkssouveränität bei den vie=
len Individuen, die einen Staat ausmachen, verankert blei=
ben oder ob sie einer physisch-moralischen Person zuzu=
sprechen ist, die das höchste Amk im Staat verwaltet?
In einem größeren Abschnitt nimmt dann Murhard diejenigen
Fürsten und Denker vor, bei denen er zwar manches Posi=
tiveg/ anzumerken hat, ja, bei denen er Gedanken findet,
die er mit. freudiger Überzeugung billigt. Aber in den ent=
schiedenen Punkten türmen sich Schwierigkeiten auf, die
auch Murhard nicht ohne weiteres beiseite schieben kann.
Andererseits richtet Murhard bei der Beurtehlung der gegen=
wärtigen Situation sehr intensiv sein Augenmerk auf die
wesentlichen Vorstellungen der Franzosen,die er in sein
Werk sinngemäß einarbeitet., Daß unter den Beurteilten die
meisten Staatsrechtler und Politiker für uns Heutigen
unbekannt sind, tut nichts, sondern für ihre Zeit waren
sie durchaus repräsentativ. Dabei bleibt das Ziel bei allen
unverändert. Im Grunde genommen sind alle diese Auseinan-=
dersetzungen über das Verhältnis des Gesellschafts- und
/ des Unterwerfungsvertrags, über die Volkssouveränität, die
Stellung des Fürsten und ähnliches mehr, die Spiegelungen
derjenigen Probleme, mit deren Kritik Murhard seinen Platz
in der damaligen politischen Diskussion erworben hat. Ist
vieles zu keiner fruchtbaren Weiterentwicklung gekommen,
so wird die allgemeine politische Unterrichtung gerade im
Anschluß an die Julirevolution von den Leuten dankbar hin=
genommen. ]
Man kann in einer Wertschale ablesen, wenn man die Häufig=
keit beobachtet, mit der Murhard ihre Werke interpretiert.
Es sind Dutzende in- und ausländischerPolitiker, die Mur=
hard in seinen Analysen heranzieht. Von den staatsrechtle=
rischen Autoren tauchen immer wieder Rousseau und Hobbes
auf, ebenso oft auch Kant. Kaum wird Hegel ww erwähnt; ge=